Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 891 Gesetzliche Vermutung
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3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt

Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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8 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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03.03.2016 10:02
Um Sondereigentum abzugrenzen (hier: zwei durch eine Wand abgetrennte Kellerräume) ist alleine der Aufteilungsplan maßgeblich. Wie der Bau tatsächlich ausgeführt ist, ist unerheblich.
SubjectsImmobilienrecht
12.02.2015 15:33
In den Schutzbereich der Amtspflicht, eine Grundstücksverkehrsgenehmigung unter den dort bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, ist nur der materiell restitutionsberechtigte Antragsteller einbezogen.
SubjectsVerwaltungsrecht
13.11.2014 21:04
Die Vermutungswirkung eines die Bewilligung ersetzendes rechtskräftiges Urteils i.S.d. § 891 BGB ist erst widerlegt, wenn dem Grundbuchamt stichfeste Tatsachen vorliegen, welche die Unrichtigkeit des Grundbuches belegen.
SubjectsInsolvenzrecht
26.12.2013 19:26
Zuschlagsbeschlüsse nach § 90 ZVG sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv "aus sich heraus" auszulegen.
SubjectsZwangsvollstreckung
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 in
Die Vorschriften der §§ 891 bis 899 gelten für die Hypothek auch in Ansehung der Forderung und der dem Eigentümer nach § 1137 zustehenden Einreden.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

113 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 22.02.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISTEIL- UND SCHLUSSURTEIL V ZR 244/17 Verkündet am: 22. Februar 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschla
published on 22.10.2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/08 vom 22. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1; BGB §§ 880, 892, 1155 a) Beurkundet der Notar die Bestellung einer Buchgrundschu
published on 21.10.2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 10/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
published on 20.07.2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND VERSÄUMNISURTEIL V ZR 241/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:
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