Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Einer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung steht die Bezugnahme auf die bisherige Eintragung nach § 44 Absatz 3 Satz 2 der Grundbuchordnung gleich.

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Grundstücksrecht: Zur Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts

18.02.2016

Der Berechtigte kann von dem Grundstückseigentümer in der Regel die Bestellung einer seinem Recht inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit an dem bisher nicht belasteten Grundstück verlangen.
Grundstücksrecht

Grundstücksrecht: Zum Nutzungsrecht durch den Dienstbarkeitsberechtigten

08.01.2015

Ein unbeschränktes Nutzungsrecht kann auch dann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn seine Ausübung auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks begrenzt ist.
Grundstücksrecht

Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit

09.01.2012

Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
Grundstücksrecht

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 877 Rechtsänderungen


Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Grundbuchordnung - GBO | § 44


(1) Jede Eintragung soll den Tag, an welchem sie erfolgt ist, angeben. Die Eintragung soll, sofern nicht nach § 12c Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, die für die Führung des Grundbuchs zuständige Person, regelmäß

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 10/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 10/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2019 - V ZR 288/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 288/17 Verkündet am: 12. Juli 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Feb. 2002 - V ZR 252/00

bei uns veröffentlicht am 08.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 252/00 Verkündet am: 8. Februar 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2011 - V ZB 11/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 11/10 vom 7. April 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1090; InsO § 112 Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit , welch

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2008 - III ZR 51/08

bei uns veröffentlicht am 04.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 51/08 Verkündet am: 4. Dezember 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BeurkG § 17 Abs. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2001 - V ZB 15/01

bei uns veröffentlicht am 13.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/01 vom 13. September 2001 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 45 Abs. 3; ZPO § 867; BGB § 1115 Abs. 1 Eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentu

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Sept. 2006 - V ZR 25/06

bei uns veröffentlicht am 29.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 25/06 Verkündet am: 29. September 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2012 - IX ZR 175/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 175/11 Verkündet am: 24. Mai 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 135 Abs. 1; BGB

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Jan. 2017 - 34 Wx 250/16

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 19. Januar 2016 (Schriftsatz vom 18. Januar 2016) wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründ

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Juni 2016 - 34 Wx 40/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Deggendorf - Grundbuchamt - vom 7. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € fest

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. März 2019 - 34 Wx 120/19

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 21. Januar 2019 aufgehoben, soweit der Antrag auf Löschung des Nießbrauchs in Abteilung II lfd. Nr. 2 und der Rückauflassungsv

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Juni 2016 - 34 Wx 160/16

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 2. März 2016 aufgehoben. II. Das Amtsgericht München - Grundbuchamt - wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligt

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2019 - 34 Wx 168/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 29. März 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Feb. 2017 - 34 Wx 433/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 30. August 2016 wird insoweit aufgehoben, als ein Klarstellungsvermerk zu den in den Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern von ..., Blatt ... mit Blatt ..., je in A

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Feb. 2017 - 34 Wx 332/16

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 22. Dezember 2015 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - wird angewiesen, die am 21. Dezember 2015

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Mai 2016 - 34 Wx 266/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen - Grundbuchamt - vom 3. August 2015 aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, einen Amtswiderspruch zugunsten der Beteiligten gegen

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Juli 2019 - 34 Wx 264/17

bei uns veröffentlicht am 15.07.2019

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 7. Juli 2017 aufgehoben. 2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die im Grundbuch des Amtsgerichts Weilheim i.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Mai 2016 - 34 Wx 61/16

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Laufen - Grundbuchamt - vom 15. Dezember 2015 aufgehoben. Gründe Gründe: I. Die Beteiligte ist Eigentümerin von Grundbesitz, den sie

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Feb. 2016 - 34 Wx 290/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 290/15 Beschluss vom 3.2.2016 AG Erding - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) E. J. - Antragsteller und Besch

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. März 2016 - 34 Wx 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 3/16 Beschluss 15.3.2016 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... 1) H. - Antragstellerin und Beschwerdeführerin -

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Dez. 2015 - 34 Wx 283/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 541.666,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Dez. 2015 - 34 Wx 245/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Sept. 2017 - 34 Wx 69/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2014 - 9 CS 14.998

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor I. In Abänderung der Nrn. I und II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. April 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 21. Februar 2014 gegen die Baugenehmigung des Ant

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Mai 2018 - 34 Wx 251/16

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den B

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Feb. 2018 - 34 Wx 109/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts Laufen - Grundbuchamt - vom 7. März 2017 wird insoweit aufgehoben, als eine klarstellende Eintragung betreffend die Eigentümereintragungen im Grundbuch von … Blatt … X in Abteilung

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - 34 Wx 380/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 5. August 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das im Grundbuch von Haid Bl. 811 in der Zweiten

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Sept. 2015 - 34 Wx 121/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 121/15 Beschluss vom 25.9.2015 AG Laufen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller und Beschw

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Juli 2017 - 34 Wx 36/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) - Grundbuchamt - vom 2. September 2014 wird zurückgewiesen.  II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 13.000 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Sept. 2015 - 34 Wx 147/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 147/15 Beschluss vom 2.9.2015 ST-6021-8 AG Rosenheim - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) L. - Antragstell

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2017 - 34 Wx 390/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt - vom 11. Oktober 2016 wird aufgehoben. II. Das Amtsgericht Rosenheim - Grundbuchamt - wird angewiesen, den Eintragungsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 vom 23. Ju

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Apr. 2018 - 34 Wx 359/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 24. Mai 2017 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Be

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Dez. 2016 - 34 Wx 292/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die mit Vermerk vom 22. Juli 2016 bewirkte Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Memmingen von ... Bl. ... unter lfd. Nr. ... eingetragen gewesenen Grunddienstbarkeit wird

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Okt. 2016 - 34 Wx 261/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Okt. 2016 - 34 Wx 208/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 4. März 2016 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. Der G

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Okt. 2016 - 34 Wx 256/16

bei uns veröffentlicht am 07.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 27. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fe

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - 34 Wx 227/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten wird als unzulässig verworfen. II. Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 ist Miteigentümer zu ½ von bebautem Gru

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 31. Mai 2017 - 15 W 1995/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Regensburg vom 01.09.2016, Gz. PT-1735-17, wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 &#

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 19. Juni 2017 - 8 W 20/17

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 23.02.2017 in der Fassung der Verfügung vom 07.04.2017 aufgehoben. II. Der G

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Mai 2016 - 34 Wx 424/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 7. Oktober 2015 in der Fassung vom 6. November 2015 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist seit 10.5.

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Juni 2015 - 34 Wx 462/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Gründe I. Die Beteiligte ist aufgrund Auflassung vom 18.2.2013 seit 3.4.2013 als Eigentümerin eines Grundstücks (FlSt 246) im Grundbuch (Bl. ...) eingetragen. Sie wendet sich gegen Belastungen, die in der Zweiten Ab

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Nov. 2014 - 34 Wx 369/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Landshut vom 1. August 2014 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die im Grundbuch von Berg Blatt 3765 in der Zweiten Abteilung

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Apr. 2015 - 34 Wx 86/15

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Traunstein - Grundbuchamt - vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten zu 1 und 2 tragen die gerichtlichen Kosten des

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Mai 2017 - 34 Wx 16/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 2. Dezember 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte ist Eigentümerin eines im Grundbuch a

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Juli 2014 - 34 Wx 359/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 21. August 2013 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, das ins Grundbuch des Amtsgerichts Augsburg von Augsburg Bl. 44809 in Abt

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Aug. 2014 - 34 Wx 247/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den am 13. März 2014 im Teileigentumsgrundbuch (Bestandsverzeichnis) des Amtsgerichts München von Ludwigs-Vorstadt Bl. 3131 eingetragenen Klarstellungsvermerk wird zurückgewiesen. II.

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Feb. 2015 - 34 Wx 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 26. November 2013 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. März 2015 - 34 Wx 19/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München Grundbuchamt - vom 19. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Juni 2014 - 34 Wx 168/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 3. April 2014 wird verworfen, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Antrags vom 25. Januar 2014 wendet, im

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(1) Jede Eintragung soll den Tag, an welchem sie erfolgt ist, angeben. Die Eintragung soll, sofern nicht nach § 12c Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, die für die Führung des Grundbuchs zuständige Person, regelmäßig unter...
(1) Jede Eintragung soll den Tag, an welchem sie erfolgt ist, angeben. Die Eintragung soll, sofern nicht nach § 12c Abs. 2 Nr. 2 bis 4 der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist, die für die Führung des Grundbuchs zuständige Person, regelmäßig unter...