Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 899 Eintragung eines Widerspruchs

(1) In den Fällen des § 894 kann ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen werden.

(2) Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird. Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des Rechts des Widersprechenden glaubhaft gemacht wird.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 894 Berichtigung des Grundbuchs


Steht der Inhalt des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an dem Grundstück, eines Rechts an einem solchen Recht oder einer Verfügungsbeschränkung der in § 892 Abs. 1 bezeichneten Art mit der wirklichen Rechtslage nicht im Einklang, so kann derjenige,

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2005 - IX ZR 200/01

bei uns veröffentlicht am 29.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 200/01 vom 29. September 2005 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 29. September 2005 beschlossen:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2013 - V ZB 83/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 83/12 vom 7. März 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 899; ZPO § 325 Abs. 2 Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender B

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01

bei uns veröffentlicht am 24.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 75/01 Verkündet am: 24. Juni 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GesO § 12 Abs. 1 Satz 1 (KO § 43; InsO § 47

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 04. Feb. 2019 - W 5 S 19.36

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren W 5 K 18.1351 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 2018 wird hinsichtlich Ziffer 1 dieses Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 3 angeordnet.

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Okt. 2017 - 34 Wx 324/17

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch als Eigentümerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - 34 Wx 203/17

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen die mit Vermerk vom 11. April 2017 bewirkte Löschung des gem. Beschluss des Landgerichts München I vom 30. März 2006 im Grundbuch des Amtsgerichts Miesbach von … Bl. 

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Sept. 2015 - 34 Wx 121/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 121/15 Beschluss vom 25.9.2015 AG Laufen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) ... - Antragsteller und Beschw

Oberlandesgericht München Beschluss, 17. Juli 2015 - 14 W 1132/15

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 14 W 1132/15 1 HK O 1683/15 LG Augsburg Nichtamtliche Leitsätze In Sachen … - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte &#x

Landgericht Traunstein Beschluss, 27. Jan. 2016 - 7 O 238/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten, bis zum Vorl

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Juni 2015 - 34 Wx 24/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 24/15 Beschluss vom 19.6.2015 34. Zivilsenat AG Viechtach - Grundbuchamt Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: ... wegen Grundbuchberichtigung un

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 34 Wx 233/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 13. Mai 2016 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Kosten im grundbuchamtlichen Verfahren nicht zu erheben sind. II.

Oberlandesgericht Nürnberg Hinweisbeschluss, 20. Feb. 2015 - 3 U 2685/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.12.2014, Az. 13 O 5375/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich kei

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2014 - 34 Wx 62/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. II. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 5.000 €. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2017 - V ZB 59/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 59/17 vom 7. Dezember 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 71 Abs. 2 Satz 1 a) Die Zulässigkeit einer Beschwerde bemisst sich auch dann nach § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 22. Nov. 2017 - 12 Wx 62/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird das Grundbuchamt angewiesen, den am 21. Februar 2003 unter lfd. Nr. 1 in Abteilung II des Grundbuchs von Sch. Blatt 520 eingetragenen Amtswiderspruch zu löschen. Der Beschwerdewert wird a

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2016 - V ZB 3/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 3/14 vom 2. Juni 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 35 Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel oder eine spezielle Verwi

Arbeitsgericht Ulm Urteil, 12. Aug. 2014 - 5 Ga 3/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor 1. Die Verfügungsklage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 4.240,00 festgesetzt. Tatbestand 1 Der Verfügungskläger verlangt von der Verfügungsbeklagten die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Nov. 2013 - I-3 Wx 170/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Zwischenverfügung vom 08. Aug. 2013 wird aufgehoben. Geschäftswert: 100.000 €. 1G r ü n d e 2I. 3Mit notariell beurkundeter Erklärung vom 31. Mai 2013 bestellte der Beteiligte zu 2. als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Be

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Sept. 2012 - 11 Wx 61/11

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamtes H. vom 21. Oktober 2010 - 1 GRG 1094/2010 - aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung de

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Feb. 2012 - 17 UF 396/11; 17 WF 1/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2012

Tenor I. 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn - vom 28. April 2011 (5 F 2901/10) über die Kostenentscheidung wird kostenpflichtig als unzulässig v e r w o r f e n .

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. Aug. 2010 - VII B 83/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tatbestand 1 I. Die Ehefrau des Antragstellers und Beschwerdegegners (Antragsteller) schuldet dem Bundesland X Lohn- und Umsatzsteuern nebst steuerlichen Nebenleistungen

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Juni 2009 - 3 W 37/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2009

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 05.02.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde der Antragstellerin vom 02.12.2008 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgeric

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 18. Jan. 2007 - 2 W 249/05

bei uns veröffentlicht am 18.01.2007

Tenor Den Beteiligten zu 4. und 5. werden die Gerichtskosten sowie die der Beteiligten zu 1. entstandenen außergerichtlichen Kosten auferlegt. Gründe I. 1 Die Beteiligten zu 2. und 3. waren als Eigentümer des im Rubrum be

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Nov. 2003 - 2 W 173/03

bei uns veröffentlicht am 27.11.2003

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Schwartau - Grundbuchamt - vom 27.06.2003 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.07.2003 wird zurückgewies

Referenzen

Steht der Inhalt des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an dem Grundstück, eines Rechts an einem solchen Recht oder einer Verfügungsbeschränkung der in § 892 Abs. 1 bezeichneten Art mit der wirklichen Rechtslage nicht im Einklang, so kann derjenige, dessen Recht...