Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 893 Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen

Die Vorschrift des § 892 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, für welchen ein Recht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen in Ansehung dieses Rechts ein nicht unter die Vorschrift des § 892 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine Verfügung über das Recht enthält.

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Insolvenzordnung (InsO)

03.07.2009

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Insolvenzrecht

Insolvenzordnung - InsO -

01.07.2009

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 81 Verfügungen des Schuldners


(1) Hat der Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Gegenstand der Insolvenzmasse verfügt, so ist diese Verfügung unwirksam. Unberührt bleiben die §§ 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an

Insolvenzordnung - InsO | § 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs


(1) Rechte an den Gegenständen der Insolvenzmasse können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wirksam erworben werden, auch wenn keine Verfügung des Schuldners und keine Zwangsvollstreckung für einen Insolvenzgläubiger zugrunde liegt.

Insolvenzordnung - InsO | § 147 Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung


Eine Rechtshandlung, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist und die nach § 81 Abs. 3 Satz 2, §§ 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken un

Kreditwesengesetz - KredWG | § 22n Rechtsstellung des Sachwalters


(1) Der Sachwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Insolvenzgericht kann vom Sachwalter insbesondere jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung verlangen. Daneben obliegen dem Sachw
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs


(1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder d

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - III ZR 250/08

bei uns veröffentlicht am 22.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 250/08 vom 22. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1; BGB §§ 880, 892, 1155 a) Beurkundet der Notar die Bestellung einer Buchgrundschu

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2005 - IV ZR 279/04

bei uns veröffentlicht am 11.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 279/04 Verkündet am: 11. Mai 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein _____________________ BGB §§

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2007 - V ZR 5/07

bei uns veröffentlicht am 29.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 5/07 Verkündet am: 29. Juni 2007 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2003 - XII ZR 238/01

bei uns veröffentlicht am 03.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 238/01 Verkündet am: 3. Dezember 2003 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2000 - III ZR 217/99

bei uns veröffentlicht am 23.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 217/99 Verkündet am: 23. März 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -------------------

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 136/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 136/11 Verkündet am: 26. April 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 21 Abs. 2 Nr.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Feb. 2018 - W 8 K 17.414

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 12. Okt. 2017 - 15 W 1742/17, 15 W 1860/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Amberg Blatt …, Abteilung 3, laufende Nummer 4 - lastend auf

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Okt. 2018 - 34 Wx 293/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 11. Juli 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründ

Landgericht München II Endurteil, 21. Nov. 2018 - 15 O 19893/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe v

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - IX ZR 230/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. November 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2018 - IX ZR 230/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 230/15 Verkündet am: 19. April 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 81 Abs

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2016 - B 12 R 8/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2014 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Okt. 2015 - 1 K 1115/13

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. März 2013 zu zahlen. Ferner wird es verurteilt, an die Klägerin weitere 200,- € nebst Zinsen i.H.v.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. Juli 2015 - 1 K 1237/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. März 2013 zu zahlen. Ferner wird sie verurteilt, an den Kläger weitere 200,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Proz

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. Juli 2015 - 1 K 1462/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.600,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. April 2013 zu zahlen. Ferner wird sie verurteilt, an den Kläger weitere 100,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Pro

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 25. Juli 2014 - 12 U 155/13

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Tatbestand   1 Die Parteien sind Nachbarn. Sie streiten insbesondere um (…) die Ausübung eines Wegerechts sowie die Aufstellung vo

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Mai 2014 - II B 117/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Gründe 1 I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 17. wegen Nichtzulassung der Revision in der Vorentscheidung ist bereits deshalb unzulässig, weil er nicht i.S. des §

Landgericht Halle Urteil, 21. März 2014 - 4 O 152/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, ihre Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs von Halle (Saale), Blatt ..., Flur ..., Flurstück ... Liegenschaft ... in ..., Abteilung I, laufende Nummer 1a und b insofern zu erteilen, als nicht die Beklag

Landgericht Stendal Urteil, 31. März 2010 - 21 O 245/09

bei uns veröffentlicht am 31.03.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, folgende Willenserklärung abzugeben: „Ich bewillige hiermit die Löschung der unter lfd. Nr. 7 der II. Abteilung im Grundbuch von X-Stadt, Blatt xxx, eingetragenen Abtretung des Vorkaufsrechts und des durc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 09. Juni 2009 - 3 W 37/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2009

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 05.02.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde der Antragstellerin vom 02.12.2008 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgeric

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 27. Nov. 2003 - 2 W 173/03

bei uns veröffentlicht am 27.11.2003

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Schwartau - Grundbuchamt - vom 27.06.2003 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.07.2003 wird zurückgewies

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(1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die...