Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die in den §§ 894 bis 896 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Steht der Inhalt des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an dem Grundstück, eines Rechts an einem solchen Recht oder einer Verfügungsbeschränkung der in § 892 Abs. 1 bezeichneten Art mit der wirklichen Rechtslage nicht im Einklang, so kann derjenige,
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 12/12/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 158/03 Verkündet am: 12. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 28/10/2014 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 16.08.2013 aufgehoben.
II. Die Beklagte wird verurteilt, ihre Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs des Amtsgerichts W. für W., Band ...,
published on 17/02/2011 00:00
Tenor
1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 %.
2. Der Streitwert wird auf bis Euro 440.000,00 festgesetzt.
Gründe
I.
1
Die Klägerin hat den Beklagten wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen
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