Die Betriebsvereinbarung ist das wohl häufigste und praktisch wichtigste Instrument, mit dem die Betriebsparteien die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie die betriebliche Organisation und Ordnung einvernehmlich festlegen. Bei einer Betriebsv
Wie sich ein Arbeitgeber vor Gericht besser nicht verhalten sollten, zeigt eine Entscheidung des LAG Hamburg (Urt. v. 13.02.2013 - 5 Sa 58/12) sehr anschaulich.
Rechtlicher Kernpunkt der Entscheidung war ein Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 KS
In Betrieben mit in der Regel 200 oder mehr Mitarbeitern ist eine bestimmte Anzahl an Betriebsratsmitgliedern für die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben von ihrer Pflicht zur Arbeitsleistung ganz oder teilweise freizustellen.
Das BetrVG sieht
Unter einer Wartezeitkündigung versteht man die in den ersten sechs Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses erklärte Kündigung. Da in diesen ersten sechs Monaten das KSchG grundsätzlich keine Anwendung findet, muss der Arbeitgeber für die K