Bewertungsgesetz - BewG | § 4 Aufschiebend bedingter Erwerb

Bewertungsgesetz - BewG | § 4 Aufschiebend bedingter Erwerb
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Bewertungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist.

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Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist.
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published on 18/06/2015 00:00

Tenor I. Der Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten vom 2. Januar 2014 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes ... vom 11. Februar 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
published on 19/10/2015 00:00

Tenor I. Der Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten vom ... Januar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes ... vom ... Januar 2015 sowie der Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten vom ... Januar 2015 werden
published on 18/06/2015 00:00

Tenor I. Der Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten vom 2. Januar 2014 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts ... ... vom 20. Januar 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
published on 23/10/2015 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 10 K 15.989 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. Oktober 2015 10. Kammer Sachgebiets-Nr. 1111 Hauptpunkte: Innehaben einer Zweitwohnung;
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