(1) Die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16) gelten für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

(2) Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten nicht, soweit im Zweiten Teil dieses Gesetzes oder in anderen Steuergesetzen besondere Bewertungsvorschriften enthalten sind.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bewertungsgesetz - BewG | § 17 Geltungsbereich


(1) Die besonderen Bewertungsvorschriften sind nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121a und 133 zusätzlich für die Gewerbesteuer. (3) Soweit sic
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bewertungsgesetz - BewG | § 2 Wirtschaftliche Einheit


(1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, di

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 410/13 Im Namen des Volkes Urteil II B 38/15 BFH In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Grunderwerbsteuer hat der 4. Sen

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Unter Abänderung der drei Grunderwerbsteuerbescheide vom 22.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 11.03.2013 wird die Grunderwerbsteuer auf jeweils 3.098 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiese

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juli 2018 - 3 K 206/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10. Dezember 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. April 2016 verpflichtet, in Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. Februar 2009 die Grunderwerbsteuer

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Okt. 2017 - 3 K 141/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tatbestand A. 1 I. SACHSTAND 2 1. Sachzusammenhang 3 Zu unterscheiden sind hier die Bewertungen von zwei Grundstücken (Wohngrundstück und Garagengrundstück) jeweils zu zwei Stichtagen, nämlich zu den Todestagen erstens des Vaters (20

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Apr. 2017 - I R 36/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. April 2015  10 K 2087/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Okt. 2016 - 9 K 2393/14 K

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten streitig verblieben sind die Bilanzansätze für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - II R 39/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014  5 K 1515/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Apr. 2015 - 10 K 2087/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2003 vom 20.8.2010 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2003 vom

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2012 - IX R 34/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war zu 50 % Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. In den Jahren 1995 und 1997 verpflichtete er sich fü

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Jan. 2012 - IX R 62/10

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden in den Streitjahren (2000 bis 2002) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erwarb am 4. Mai

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Jan. 2011 - 2 K 2697/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

Tatbestand   1  Streitig ist, ob bei der Verlängerung eines Erbbaurechts für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (GrESt) der Kapitalwert des Erbbaurechts von dem Zeitpunkt des Zahlungsbeginns (hier: 1.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Mai 2010 - II R 25/09

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erbte von ihrem im August 1999 verstorbenen Ehemann einen Anteil von 1/4 an einer GbR, zu deren Vermögen da

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2010 - VI R 65/08

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Änderung der Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) vorgele