Bewertungsgesetz - BewG | § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
Bewertungsgesetz - BewG | § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
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Bewertungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Steht ein Wirtschaftsgut mehreren Personen zu, so ist sein Wert im ganzen zu ermitteln. Der Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit nicht nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbständig steuerpflichtig ist.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 26.09.2016 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege de
published on 25.02.2015 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellten Grundbes
published on 08.02.2013 00:00
Gründe
1
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 A
published on 06.07.2011 00:00
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) schenkte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 1. Oktober 2007 ihrem Sohn (S) ein Grundstück und erklärt
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