Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 25 Anpassung
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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Inhaltsverzeichnis
Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird.
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published on 25/02/2010 00:00
Tatbestand
1
Streitig ist die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
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