Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 11 Regelaltersrente

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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Inhaltsverzeichnis

(1) Landwirte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn

1.
sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und
2.
sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

(2) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie

1.
die Regelaltersgrenze erreicht haben und
2.
die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

(3) Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

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(1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn1.die Steigerungszahl,2.der Rentenartfaktor und3.der allgemeine Rentenwertmit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. (2) Die Steigerungszahl ergibt sich, indem die Anzahl der

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(1) Beginnt die Rente erstmals in der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2009 und sind bereits vor dem 1. Juli 1995 für mindestens fünf Jahre anrechenbare Beitragszeiten als Landwirt zurückgelegt worden, wird zu einer nach § 23 berechneten gleicharti

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(1) Landwirte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn 1. sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und2. sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. (2) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie 1. die Reg
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published on 11/02/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 65/99 vom 11. Februar 2004 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1587 a Abs. 7 Satz 1; VAHRG § 10 a; GAL § 2 Abs. 1 (Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte i.d.F. vom 14. September 1965) AL
published on 26/04/2019 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 30. März 2
published on 28/01/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
published on 01/04/2015 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheit
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