Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 30 Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten

Die §§ 99, 100 Absatz 1, 3 und 4 sowie § 102 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten für Beginn, Änderung und Ende von Renten entsprechend. § 101 Abs. 3 bis 3b sowie § 268a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend, wenn eine interne Teilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs stattgefunden hat.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit - FELEG | § 7 Beginn und Ende der Leistung, Verfahren


(1) Die Vorschriften des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte über Renten wegen Todes bei Verschollenheit, über Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten, über Ausschluß und Minderung von Renten, über Leistungen an Berechtigte im Ausland
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 99 Beginn


(1) Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, i

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 102 Befristung und Tod


(1) Sind Renten befristet, enden sie mit Ablauf der Frist. Dies schließt eine vorherige Änderung oder ein Ende der Rente aus anderen Gründen nicht aus. Renten dürfen nur auf das Ende eines Kalendermonats befristet werden. (2) Renten wegen vermind

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen


(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. (1a) Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch un

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 100 Änderung und Ende


(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrem Beginn, wird die Rente in neuer Höhe von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. Satz 1 gilt nicht b

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich


(1) § 101 Abs. 3 Satz 4 in der am 31. August 2009 geltenden Fassung gilt nicht in den Fällen, in denen vor dem 30. März 2005 die zunächst nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Rente begonnen hat und die Entscheidung des Familiengerichts

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - L 1 LW 15/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 21. August 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - L 1 LW 9/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 27. Apr. 2017 - L 1 R 454/13

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Juni 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 16. Dezember 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2010 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die erstattungsfä

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - B 1 KR 32/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Aug. 2014 - B 10 LW 19/13 B

bei uns veröffentlicht am 04.08.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2013 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Beschluss, 20. Dez. 2012 - B 10 LW 17/12 B

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Mai 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Freiburg Urteil, 10. Aug. 2009 - S 6 LW 1561/08

bei uns veröffentlicht am 10.08.2009

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16.08.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.02.2008 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Rente wegen Alters ab dem 01.08.2007 zu gewähren. Die Beklag

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(1) § 101 Abs. 3 Satz 4 in der am 31. August 2009 geltenden Fassung gilt nicht in den Fällen, in denen vor dem 30. März 2005 die zunächst nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Rente begonnen hat und die Entscheidung des Familiengerichts über den...