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Rechtsfragen

Verbraucherrecht

Widerrufsrecht im Fernabsatz, Sachmangel-Gewährleistung, Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf und AGB-Kontrolle — das BGB.

Welche Frist gilt für den Widerruf eines Fernabsatzvertrags (Online-Kauf)?

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Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist; bei Verbrauchsgüterkäufen beginnt sie gemäß § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a BGB, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.

Einschlägige Normen

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Welche Rechte hat der Käufer bei einem Sachmangel der Kaufsache?

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Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen, nach § 439 BGB Nacherfüllung (nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen, nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Einschlägige Normen

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Wie lange gilt die Beweislastumkehr für Mängel beim Verbrauchsgüterkauf?

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Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der Ware, so wird nach § 477 Abs. 1 S. 1 BGB vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung gemäß § 477 Abs. 1 S. 2 BGB für einen Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

Einschlägige Norm

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Passendes Werkzeug

Direkt rechnen statt nur nachlesen:

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Wann sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam?

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Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen; eine unangemessene Benachteiligung kann sich gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Überraschende Klauseln, mit denen der Vertragspartner nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nach § 305c Abs. 1 BGB gar nicht erst Vertragsbestandteil.

Einschlägige Normen

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

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Wann erlischt das Widerrufsrecht bei fehlender Widerrufsbelehrung?

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Die Widerrufsfrist beginnt nach § 356 Abs. 3 S. 1 BGB nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder des Artikels 246b § 2 Abs. 1 EGBGB über das Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 3 S. 2 BGB spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Abs. 2 S. 2 BGB genannten Zeitpunkt.

Einschlägige Norm

  • § 356 BGB — Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

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