Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt

1.
bei einem Verbrauchsgüterkauf,
a)
der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,
b)
bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Ware erhalten hat,
c)
bei dem die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat,
d)
der auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die erste Ware erhalten hat,
2.
bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:

1.
bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,
2.
bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung
a)
ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b)
bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
c)
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt,
3.
bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher die in Nummer 2 Buchstabe a und b genannten Voraussetzungen erfüllt hat,
4.
bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch unter folgenden Voraussetzungen:

1.
bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
2.
bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn
a)
der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
b)
der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
c)
der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
d)
der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f zur Verfügung gestellt hat.

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Film-, Medien- und Urheberrecht


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Das Widerrufsrecht in Deutschland: Ihre Rechte als Verbraucher

25.11.2023

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucher in Deutschland. Es ermöglicht es Ihnen, Verträge, die Sie online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründ
Widerrufsrecht

Widerruf des Mietvertrages

von Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
05.12.2021

Liegt zwischen einem Unternehmer (Vermieter) und einem Verbraucher (Mieter) ein Mietvertrag vor, kann der Vertrag im Mietrecht widerrufen werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

UWG: Zur Beschränkung des Werberechts von Unternehmen

17.10.2014

Eine irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn sich die bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellen.
Allgemeines

Fernabsatzgeschäft: Keine Belastung des Verbrauchers

31.08.2010

mit Kosten für Hinsendung der Ware - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Informationspflichten


(1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmitt

Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG | § 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers


Bei einem Fernunterrichtsvertrag nach § 3 Absatz 2 steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für finanzierte Fernunterrichts
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag


(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Abstammung


(1) Die Vaterschaft hinsichtlich eines vor dem 1. Juli 1998 geborenen Kindes richtet sich nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die Anfechtung der Ehelichkeit und die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft richten sich nach den neuen Vorschri

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 2 Übergangsvorschriften zum Gesetz vom 27. Juni 2000


Die §§ 241a, 361a, 361b, 661a und 676h des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 29. Juni 2000 entstanden sind.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 2 Allgemeine Form


Die Informationen und Vertragsbedingungen sind in einer Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem der Zahlungsdienst angeboten wird, oder in einer anderen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 2 Ausgehende Ersuchen


Das Bundesamt für Justiz leitet Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden zur Klärung von Zweifeln, ob ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundener Reiseleistungen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit


Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312f Abschriften und Bestätigungen


(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher alsbald auf Papier zur Verfügung zu stellen1.eine Abschrift eines Vertragsdokuments, das von den Vertragsschließenden so unterzeichnet wur

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2019 - I ZR 134/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 8 5 / 1 2 Verkündet am: 19. März 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

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bei uns veröffentlicht am 01.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 268/07 vom 1. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Richtlinie 97/7/EG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgen

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2010 - VIII ZR 268/07

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Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2003 - I ZR 270/01

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 270/01 Verkündet am: 3. Juli 2003 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Juni 2016 - 23 U 2661/15

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Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 13. Juni 2018 - 12 U 1919/16

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Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.09.2016 (Az. 2 O 222/16) wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufi

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Landgericht Nürnberg-Fürth Schlussurteil, 08. Dez. 2014 - 6 O 3699/14

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Landgericht München I Endurteil, 09. Feb. 2018 - 29 O 14138/17

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Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz Urteil, 09. Apr. 2015 - 1 C 28/15

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Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 27. Okt. 2014 - 10 O 3952/14

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Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 18. Mai 2016 - 8 U 76/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 23.06.2015 in Nr. 4 des Tenors dahin abgeändert, dass die Klage hinsichtlich der geltend gemachten außergerichtlich entstandenen Kosten der Rechts

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Jan. 2019 - 10 O 4/18

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2018 - VIII ZR 94/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

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bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Oktober 2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, Geschäftsnummer 11 O 357/17, abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2017 - IV ZR 445/14

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 445/14 Verkündet am: 13. September 2017 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2017 - I ZR 198/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 198/15 Verkündet am: 12. Januar 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Nov. 2016 - 24 C 303/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorfim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 28.10.2016durch die Richterin L für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.586,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozen

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2016 - XI ZR 482/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 482/15 Verkündet am: 11. Oktober 2016 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 495 Abs.

Landgericht Köln Urteil, 23. Sept. 2016 - 7 O 396/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 T a t b e s t a n d: 2Der Kl

Landgericht Hamburg Urteil, 29. Juli 2016 - 408 HKO 147/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juli 2016 - I-16 U 109/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal – 4 O 397/14 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 59.349,88 Euro nebs

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - I ZR 30/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. Januar 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - I ZR 68/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 68/15 Verkündet am: 7. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:070716UIZR68.15.0 Der I. Z

Landgericht Krefeld Urteil, 01. Juli 2016 - 1 S 89/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster

Landgericht Karlsruhe Urteil, 25. Mai 2016 - 18 O 7/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstreck

Landgericht Hamburg Urteil, 23. Mai 2016 - 325 O 22/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 42.616,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 24.2.2016 zu zahlen. III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt di

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Landgericht Tübingen Urteil, 19. Mai 2016 - 7 O 20/16

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 18.033,00 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Maklervertrag vom 28.07.2016 über die Vermittlung der Wohnung der Klägerin in der …straße …, … hat. 2

Landgericht Bochum Urteil, 24. März 2016 - 14 O 1/16

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von jeweils 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 T a t b e s t a n d : 2Beide Parteien vertreiben im

Landgericht Kleve Urteil, 02. Feb. 2016 - 4 O 90/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Die Parteien str

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Jan. 2016 - I-20 U 52/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31.03.2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Dieses Urteil ist vo

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 15. Dez. 2015 - 17 U 145/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

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Landgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2015 - 02 O 127/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

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Oberlandesgericht Hamm Urteil, 30. Sept. 2015 - 31 U 132/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

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Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2015 - 8 O 316/13

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Landgericht Hamburg Urteil, 29. Juni 2015 - 325 O 259/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag der Parteien zur Darlehenskontonummer... aufgrund wirksamen Widerrufes der Kläger gemäß Schreiben vom 26.06.2014 rückabzuwickeln ist. II. Die Kläger werden als Gesamtschuldner verurte

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2015 - I-15 U 34/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor             Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorfs vom 03.09.2013, Az. 4a O 112/12, unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen und der Berufung des Klägers wie folgt abgeä

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 1 O 230/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Der Beklagten wird verurteilt, an die Klägerin 30.238,48 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus 29.944,30 EUR seit dem 21. 5. 2014 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trä

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Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Die §§ 241a, 361a, 361b, 661a und 676h des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 29. Juni 2000 entstanden sind.
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine...
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher alsbald auf Papier zur Verfügung zu stellen1.eine Abschrift eines Vertragsdokuments, das von den Vertragsschließenden so unterzeichnet wurde, dass ihre...