Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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15/12/2020 16:37

Immer das Kleingedruckte lesen! Dies sollte Ihnen keine unbekannte Vorgehensweise beim schriftlichen Vertragsschluss sein. Doch was passiert, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) doch einmal nur ungenau überflogen wurden oder Regelungen enthalten, die Ihnen im Streitfall die Luft abschneiden? Bei unverhältnismäßiger Benachteiligung desjenigen, der die AGB durch den Vertragsschluss „akzeptiert“, könnten diese womöglich trotz der hierunter gesetzten Unterschrift ungültig sein.
14/06/2020 10:14

Bisher mussten viele Betriebe in der Corona-Krise aufgrund von behördlich erteilten Allgemeinverfügungen mehrere Wochen lang schließen. In der Folge erhofften sich diese Versicherten Leistungen aus den Betriebsunterbrechungsversicherungen – einige Versicherungen verweigerten jedoch die Regulierung. In diesem Artikel lesen Sie, mit welchen Gründen das LG Mannheim den umstrittenen Versicherungsschutz bejaht hat, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz jedoch zurück gewiesen hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte  
14/05/2018 15:44

Für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
06/03/2018 12:40

Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer die Ware unverzüglich prüfen muss – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Handelsrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
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(1) § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermöge
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published on 25/10/2024 22:20

a) Ein Anlagevermittler genügt seiner Pflicht zur Information über die Bonität des Emittenten einer Kapitalanlage jedenfalls gegenüber einem geschäftserfahrenen Anlageinteressenten im Normalfall dadurch, dass er diesem eine i
published on 18/08/2021 20:46

Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, das
published on 21/03/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 224/12 Verkündet am: 21. März 2013 Besirovic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR
published on 06/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 217/09 vom 6. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 6.
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