Glaube (i. S. v. Art. 4 GG)

Glaube (i. S. v. Art. 4 GG)

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Glaube ist der Oberbegriff für religiöse Anschauungen. Dazu gehörenalle Erklärungsmodelle vom Wesen der Welt, welche insbesondere durcheine Gottvorstellung und Jenseitsbezug geprägt sind sowieWeltanschauungen, durch welche die Stellung des Menschen in der Weltauf antireligiöse oder atheistische Weise erklärt wird.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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