Die zehn Mythen im Arbeitsrecht

published on 15/01/2014 20:11
Die zehn Mythen im Arbeitsrecht
Gesetze
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

1. Im Krankenschein darf nicht gekündigt werden

Diese weitverbreitete Vorstellung ist falsch: Auch im Krankenschein darf der Chef Ihnen die Kündigung überreichen. Darüber hinaus kann auch unter strengen Voraussetzungen wegen Krankheit gekündigt werden, hier kommt es maßgeblich auf die Gesundheitsprognose des Arbeitnehmers an.

2. In der Probezeit kann mir von dem einen auf den andern Tag gekündigt werden

Auch das ist so nicht richtig. Zwar kann in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden, das Gesetz sieht allerdings eine Frist von 2 Wochen vor. Eine Kürzung dieser Kündigungsfrist kann nur durch Tarifvertrag vorgenommen werden.

3. Der Arbeitgeber kann auch mündlich kündigen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für die Wirksamkeit der Kündigung die Schriftform vor. Mündliche Kündigungen können also nicht wirksam ausgesprochen werden und beenden das Arbeitsverhältnis nicht. Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben nicht angegeben werden. Die Kündigung muss auch beim Arbeitnehmer ankommen. In Zweifelsfällen hat der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung zu beweisen.

4. Kein Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Arbeitsvertrag

Gekündigt werden kann zwar nur schriftlich, aber ein Arbeitsverhältnis kann formfrei, d.h. auch mündlich, abgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht bei befristeten Arbeitsverhältnissen, hier muss die Befristung schriftlich festgehalten werden. Aus Beweisgründen sollte der Arbeitsvertrag jedoch schriftlich abgeschlossen werden.

5. Bei einem Minijob werden weder Urlaub noch Krankengeld gewährt

Auch Minijobs bzw. geringfügige Beschäftigungen stellen "richtige" Arbeitsverhältnisse mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten dar. Auch der Minijobber hat Anspruch auf Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankeitsfalle. Die Besonderheit liegt nur darin, dass der Arbeitgeber keine sozialrechtlichen Abgaben zahlen muss.

6. Nach einer Kündigung habe ich generell einen Anspruch auf Abfindung

In rechtlicher Hinsicht gilt: Steht eine Kündigung rechtlich auf sicheren Füßen, sind Firmen nicht Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Oder, wenn das Abfindungszahlungen im Rahmen eines Sozialplans ausgehandelt wurde. Arbeitgeber sind aber gerade bei langjährigen Angestellten oft bereit eine Abfindung zu zahlen um einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Das Gesetz sieht eine Richtschnur von 0,5 Bruttomonatsgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit vor; Abfindungen sind allerdings frei verhandelbar.

7. Während der Arbeitszeit darf ich zu Arztbesuchen

Nur wenn ein Arztbesuch medizinisch notwendig ist, kann der Arbeitgeber nichts dagegen einwenden. Dazu gehören etwa plötzlich auftretende Schmerzen oder eine Verletzung, die unverzüglich versorgt werden muss. In solchen Fällen besteht ein Freistellungsanspruch nach § 616 BGB. Ansonsten sind Arzttermine in die arbeitsfreie Zeit zu legen.

8. Eine Versetzung muss ich nicht akzeptieren

Hier kommt es ganz wesentlich auf die Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag an. Zwar darf der Arbeitgeber sein Personal nicht willkürlich versetzen.Vor der Versetzung schützen kann den Mitarbeiter allerdings nur eine Klausel im Arbeitsvertrag, die einen bestimmten Arbeitsort festlegt. Dann darf der Arbeitgeber den Angestellten nicht gegen dessen Willen versetzen. Um eine Versetzung durchzusetzen, bleibt dem Arbeitgeber dann nichts anderes mehr übrig, als eine Änderungskündigung auszusprechen.

9. Unter gewissen Voraussetzungen können Arbeitnehmer unkündbar werden

Unkündbare Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch bei einer langen Betriebszugehörigkeit von über 20 Jahren werden Arbeitnehmer nicht automatisch unkündbar, nur die Kündigungsfristen verlängern sich dementsprechend. Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann zwar die ordentliche Kündigung ausgeschlossen werden, für den Arbeitgeber besteht aber immer noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. In solchen Fällen sind die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung und die einzelfallbezogene Interessenabwägung für den kündigenden Arbeitgeber jedoch sehr hoch.

10. Eine Abmahnung muss einer Kündigung vorausgehen

Hier kommt zunächst auf die Art der Kündigung an. Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten (z.B. wegen Krankheit oder Verlust des Führerscheins) Kündigung ist eine Abmahnung nicht erforderlich. Etwas anders gilt bei einer sogenannten verhaltensbedingten Kündigung, bei der grundsätzlich das beanstandete Fehlverhalten vorher abgemahnt werden muss. Aber auch dies gilt dann nicht, wenn aufgrund des Fehlverhaltens der Vertrauensverlust derart groß ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortgeführt werden kann (z.B. bei Diebstahl).

Show what you know!
2 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhind
12422 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

moreResultsText


Danica Vulin ist Ihre engagierte und erfahrene Rechtsanwältin in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie Beratung und Vorbereitung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Mit einem klaren Fokus auf individuelle
Languages
DE, EN,
Fachanwältin für
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Rechtsanwälte Cochanski, Dau und Dr. Offen können Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten: Erbrecht Verkehrsrecht Arbeitsrecht Familienrecht Verwaltungsrecht Rechtsanwalt Dr. Jörg Offe
3 Lawyers
Dr. Jörg Offen | Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Friedrich W. Cochanski | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jörn-Peter Dau
Fachanwältin für
Arbeitsrecht

Ihr Unternehmen benötigt strategische und vielleicht auch dringende Unterstützung im Arbeitsrecht? Sie wünschen sich aber die Umsetzung Ihrer unternehmerischen Werte und keine juristische Standardlösung? Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht entwickel
Areas of lawArbeitsrecht
2 Lawyers
Jörn Fuhrken
Olaf C. Sauer

Rechtsanwältin Deniz Lissermann - Frankfurt Wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, benötigt jeder Mensch einen Rechtsanwalt, der schnell, zuverlässig und vor allem kompetent ist. Ich als Rechtsanwältin vereine diese Qualitäten. Jede Beratung
Languages
DE, EN
Anwälte, die zum Thema Arbeitsrecht beraten
95 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

28/06/2024 11:50

Mittlerweile ist die elektronische Arbeitszeiterfassung für Unternehmen in Deutschland Pflicht. Doch was bedeutet dies genau und wie können Unternehmen alle Anforderungen erfüllen? Autor: Hannes Graubohm
SubjectsArbeitsrecht
12/10/2021 14:40

Einige nützliche Informationen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung insbesondere für Beteiligte an Bauprojekten.
15/12/2023 15:47

Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal und Telegramm sind heutzutage unverzichtbare Kommunikationsmittel. Insbesondere im beruflichen Kontext bieten sie eine rasche und effiziente Plattform für den Austausch zwischen Vorgesetzten und KollegInnen. Dah
24/10/2023 16:18

Ein Arbeitnehmer erhält 10 000 Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Arbeitnehmer. Das beklagte Unternehmen hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger, dessen Video- und Bildmaterial weiterhin zu Werbezwecken verwendet.  Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
Artikel zu Arbeitsrecht

Annotations

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.