GbR-Gründung
Gründung einer GbR
Zur Gründung einer GbR werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Sie legen ein gemeinsames Ziel fest und schließen einen Vertrag ab. Da der Vertrag an keine formellen Vorgaben gebunden ist, kann er auch mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Es wird weiterhin kein Mindestkapital vorausgesetzt. Schließlich haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens als Gesamtschuldner unbeschränkt.
Autor:in
Anwälte
7 Anwälte, die zum GbR-Gründung beraten.