Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
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Rechtsanwalt
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20/07/2017 10:26
Die sog. Panoramafreiheit erstreckt sich auf Kunstwerke, die nicht ortsfest sind. Hierzu zählen auch Kreuzfahrtschiffe und die darauf abgebildeten Kunstwerke, wie der Kussmund auf der AIDA.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
21/03/2017 06:15
Teile eines Werkes können vervielfältigt werden, ohne dass dies gegen das Änderungsverbot des Urheberrechts verstößt.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
30/12/2010 13:55
Es gibt kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild zu verwerten – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsUmfang der Verwertungsrechte
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(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58, 59 sowie der §§ 60a bis 60c, 61, 61c, 61d und 61f vervielfältigt oder verbreitet wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Verviel
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published on 17/12/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 46/10 Verkündet am: 17. Dezember 2010 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho
published on 17/12/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 45/10 Verkündet am: 17. Dezember 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 24/01/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 102/99 Verkündet am: 24. Januar 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja
published on 20/03/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 117/00 Verkündet am: 20. März 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Gies
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