Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 2 Geschützte Werke
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- 1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; - 2.
Werke der Musik; - 3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; - 4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; - 5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; - 6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; - 7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwalt
Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für
Gewerblicher RechtsschutzAreas of lawGewerblicher Rechtsschutz
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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26/06/2020 09:29
Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird.
Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist.
Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt.
Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt.
Streitwert: 3.000,00 €
Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19
22/05/2019 12:34
Der Schutz von Know-How und vertraulichen Geschäftsinformationen wird seit April durch ein neues Gesetz bestimmt und damit unter neue Voraussetzungen gestellt. Bislang reichte zum Schutz schon der bekundete Wille zur Geheimhaltung einer bestimmten Information durch den Geheimnisinhaber. Zukünftig müssen weitere „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit eine Information den Status eines Geschäftsgeheimnisses erlangt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
26/02/2018 10:16
Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, haftet als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin
20/07/2017 10:26
Die sog. Panoramafreiheit erstreckt sich auf Kunstwerke, die nicht ortsfest sind. Hierzu zählen auch Kreuzfahrtschiffe und die darauf abgebildeten Kunstwerke, wie der Kussmund auf der AIDA.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
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(1) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem 1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,3. als Firma, Geschäftsb
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Zulässig sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von öffentlich ausgestellten oder zur öffentlichen Ausstellung oder zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 durch den Veranstalter
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published on 05/08/2021 15:10
Auch kurze juristische Texte im Internet können die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Die Nutzung solcher Texte ohne Nennung der Urheberin oder des Urhebers ist rechtswidrig. Zu erstatten sind neb
published on 27/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 9/12 Verkündet am: 27. März 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 06/10/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I ZR 97/15 Verkündet am: 6. Oktober 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:061016UIZR97.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundes
published on 28/11/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 76/ 1 2 Verkündet am: 28. November 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Meilensteine de
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