Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 51 Zitate
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
- 1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, - 2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, - 3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
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7 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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17/10/2014 12:00
Die Schrankenregelung des § 53 Abs. 1 UrhG ist nicht einschränkend dahin auszulegen ist, dass sie lediglich eine Vervielfältigung veröffentlichter Werke erlaubt.
SubjectsUmfang der Verwertungsrechte
25/04/2013 16:20
Maßgeblich ist die Frage, ob technische Vorkehrungen gegen das Auffinden und Anzeigen der Abbildung durch Suchmaschinen getroffen wurden.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
26/06/2012 12:59
das Zitatrecht hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken-BGH vom 30.11.11-Az:I ZR 212/10
SubjectsGrenzen des Urheberrechts
07/01/2011 13:38
urheberrechtlich geschützte Position wurde zwar verletzt, dies ist jedoch durch die in Art. 5 Abs.33 GG verankerte Kunstfreiheit geschützt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsGrenzen des Urheberrechts
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58, 59 sowie der §§ 60a bis 60c, 61, 61c, 61d und 61f vervielfältigt oder verbreitet wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Verviel
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27 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 10/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 267/15 Verkündet am: 10. Januar 2019 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 27/07/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 228/15 Verkündet am: 27. Juli 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Refo
published on 19/10/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 140/10 Verkündet am: 19. Oktober 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
published on 13/12/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 182/11 Verkündet am: 13. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
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