Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 51 UrhG

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7 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 51 UrhG.

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Urheberrecht: Zur Vervielfältigung veröffentlichter Werke

17.10.2014

Die Schrankenregelung des § 53 Abs. 1 UrhG ist nicht einschränkend dahin auszulegen ist, dass sie lediglich eine Vervielfältigung veröffentlichter Werke erlaubt.

Internetrecht: Widergabe eines Lichtbildes als Vorschaubildes

25.04.2013

Maßgeblich ist die Frage, ob technische Vorkehrungen gegen das Auffinden und Anzeigen der Abbildung durch Suchmaschinen getroffen wurden.

Urheberrecht: Zum Zitatrecht gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG im Hinblick auf Kunstwerke

26.06.2012

das Zitatrecht hat im Hinblick auf Kunstwerke einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken-BGH vom 30.11.11-Az:I ZR 212/10

Kunstfreiheit überwiegt Urheberrecht

07.01.2011

urheberrechtlich geschützte Position wurde zwar verletzt, dies ist jedoch durch die in Art. 5 Abs.33 GG verankerte Kunstfreiheit geschützt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

KG: Zur urheberrechtlichen Beurteilung der Verwertung eines Lichtbilds

30.12.2010

auf dem ein (weiteres) "Lichtbild im Lichtbild" zu sehen ist, dessen Rechteinhaber dieser Verwertung nicht zugestimmt hat - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Abbildung von Kunstwerken als Thumbnails in Suchmaschine

30.12.2010

Das Einstellen von Suchmaschinen Thumbnails ist eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Bei Musik auch Schutz der sog. Kleinen Münze

30.12.2010

Werbejingles sind urheberrechtlich geschützt, sofern Erkennungswert vorhanden ist – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Referenzen - Gesetze | § 51 UrhG

§ 51 UrhG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 51 UrhG wird zitiert von 1 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 63 Quellenangabe


(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58, 59 sowie der §§ 60a bis 60c, 61, 61c, 61d und 61f vervielfältigt oder verbreitet wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Verviel

Referenzen - Urteile | § 51 UrhG

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 51 UrhG.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - I ZR 267/15

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 267/15 Verkündet am: 10. Januar 2019 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juli 2017 - I ZR 228/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 228/15 Verkündet am: 27. Juli 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Refo

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2011 - I ZR 140/10

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 140/10 Verkündet am: 19. Oktober 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2012 - I ZR 182/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 182/11 Verkündet am: 13. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2010 - I ZR 127/09

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 127/09 Verkündet am: 5. Oktober 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2002 - I ZR 102/99

bei uns veröffentlicht am 24.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 102/99 Verkündet am: 24. Januar 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2011 - I ZR 212/10

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 212/10 Verkündet am: 30. November 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Apr. 2011 - I ZR 56/09

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 56/09 Verkündet am: 7. April 2011 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2010 - I ZR 69/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 69/08 Verkündet am: 29. April 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2003 - I ZR 117/00

bei uns veröffentlicht am 20.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 117/00 Verkündet am: 20. März 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Gies

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - I ZR 139/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Berichtigt durch Beschluss vom 9. November 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 139/15 Verkündet am: 1. Juni 2017 Führinger Justizangestellte als Urku

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - I ZR 115/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 115/16 Verkündet am: 1. Juni 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Metall auf Metall III Richtlinie 2001

Oberlandesgericht München Urteil, 27. Nov. 2014 - 29 U 1004/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferinnen wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 12.02.2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an

Landgericht München I Urteil, 12. Feb. 2014 - 21 O 7543/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor I. Der Beklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zu

Landgericht München I Endurteil, 12. Dez. 2017 - 33 O 15792/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 10. Jan. 2019 - C-516/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 10. Januar 2019(1) Rechtssache C‑516/17 Spiegel Online GmbH gegen Volker Beck (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2018 - I ZR 104/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 104/17 Verkündet am: 20. Dezember 2018 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Museum

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 25. Okt. 2018 - C-469/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 25. Oktober 2018(1) Rechtssache C‑469/17 Funke Medien NRW GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) „Vorlage zur Vorabentscheid

Landgericht Hamburg Urteil, 07. Sept. 2017 - 308 O 287/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nic

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 27. Juli 2017 - I ZR 228/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 01. Juni 2017 - I ZR 139/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 01. Juni 2017 - I ZR 115/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2

Landgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2016 - 14 O 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die einstweiligen Verfügungen der Kammer zu den Az. 14 O 30/16 und 14 O 31/16 jeweils vom 11. Februar 2016 werden bestätigt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner. 1T A T B E S T A N D: 2Die Verfügungsklägerin ist eine nach dem T

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Apr. 2016 - 5 U 117/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, Az.: 310 O 66/11 vom 01.06.2012 abgeändert und Ziffer 1 wie folgt neu gefasst: 1. Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bi

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - I ZR 69/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 69/14 Verkündet am: 17. Dezember 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Köln Urteil, 12. Juni 2015 - 6 U 5/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2014 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 333/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu. Ziffer 1. wie folgt lautet: Die Beklagte wird verurteil

Landgericht Köln Urteil, 02. Okt. 2014 - 14 O 333/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor 1.               Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu