Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 54f Auskunftspflicht

(1) Der Urheber kann von dem nach § 54 oder § 54b zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten Auskunft über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien verlangen. Die Auskunftspflicht des Händlers erstreckt sich auch auf die Benennung der Bezugsquellen; sie besteht auch im Fall des § 54b Abs. 3 Nr. 1. § 26 Abs. 7 gilt entsprechend.

(2) Der Urheber kann von dem Betreiber eines Geräts in einer Einrichtung im Sinne des § 54c Abs. 1 die für die Bemessung der Vergütung erforderliche Auskunft verlangen.

(3) Kommt der zur Zahlung der Vergütung Verpflichtete seiner Auskunftspflicht nicht, nur unvollständig oder sonst unrichtig nach, so kann der doppelte Vergütungssatz verlangt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen


(1) Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. (2) Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil an den nach den §§ 54 bis 54c gezahlten Vergütungen zu
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 54 Vergütungspflicht


(1) Lässt die Art des Werkes eine nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f erlaubte Vervielfältigung erwarten, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit and

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs


(1) Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte oder Speichermedien in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt oder wer mit ihnen handelt. (2) Einführer ist, wer die Geräte oder Speichermedi

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten


(1) Werden Geräte der in § 54 Abs. 1 genannten Art, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen, in Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung, For

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 26 Folgerecht


(1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes weiterveräußert und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen Anteil de

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2009 - I ZR 168/06

bei uns veröffentlicht am 29.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 168/06 Verkündet am: 29. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Okt. 2018 - I ZR 224/17

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 224/17 Verkündet am: 31. Oktober 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:311018UIZR224.17.0 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 49/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR49.15.0 Der I.

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2017 - I ZR 266/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 266/15 Verkündet am: 18. Mai 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:180517UIZR266.15.0 Der I. Z

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - I ZR 62/06

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 62/06 Verkündet am: 20. November 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht München Urteil, 07. Mai 2015 - 6 Sch 12/13 WG

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 368.954,41 zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2011 zu bezahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstr

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2017 - I ZR 21/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 21/16 Verkündet am: 18. Mai 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:180517UIZR21.16.0 Der I. Z

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 36/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 36/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 106/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 106/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR106.15.0 Der I

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 152/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 152/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR152.15.0 Der I.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 35/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 35/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 259/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 259/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210716UIZR259.14.0 Der I.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 212/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 212/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2015 - I ZR 151/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 151/13 Verkündet am: 19. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Referenzen

(1) Lässt die Art des Werkes eine nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f erlaubte Vervielfältigung erwarten, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten...
(1) Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte oder Speichermedien in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt oder wer mit ihnen handelt. (2) Einführer ist, wer die Geräte oder Speichermedien in den...
(1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes weiterveräußert und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen Anteil des...
(1) Werden Geräte der in § 54 Abs. 1 genannten Art, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen, in Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung, Forschungseinricht...