Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 11 Allgemeines

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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

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26/02/2018 10:16

Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, haftet als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin
15/09/2016 12:26

Die Annahme einer freien Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG unter dem Gesichtspunkt der Parodie setzt nicht voraus, dass durch die Benutzung des fremden Werkes eine persönliche geistige Schöpfung entsteht.
07/01/2011 10:45

Ein Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors gegen einen privaten Fernsehsender kann sich aus einem Vergleich der erhaltenen Pauschalvergütung mit der Gesamtvergütung von Wiederholungen ergeben - S&K Anwält ein Berlin Mitte
07/01/2011 09:29

Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch na
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published on 27/07/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 228/15 Verkündet am: 27. Juli 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Refo
published on 19/05/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 285/02 Verkündet am: 19. Mai 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 25/10/2012 00:00

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published on 06/12/2007 00:00

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