Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 3 Gerichtliches Verfahren
Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 3 Gerichtliches Verfahren
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Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter Inhaltsverzeichnis
Für das gerichtliche Verfahren gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils und die Vorschriften über das Verfahren in Unterbringungssachen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
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published on 12/07/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 106/12 vom 12. Juli 2012 in dem Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ThUG § 1 Abs. 1 Eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG kann nur gegen
published on 12/08/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 104/13 vom 12. August 2013 in dem Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. August 2013 durch die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Räntsch, Dr. Czub, Dr.
published on 11/07/2013 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. a) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgeri
published on 27/02/2013 00:00
Tenor
1. Die Unterbringung des Betroffenen in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung wird bis zum 31.05.2013 verlängert.
2. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird angeordnet.
3. Der Geschäft
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