Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 10 Entscheidung; Beschlussformel
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Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter Inhaltsverzeichnis
(1) Das Gericht entscheidet über den Antrag in der Hauptsache erst nach Eintritt der Rechtskraft der in § 1 Absatz 1 vorausgesetzten Entscheidung. Eine Entscheidung kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt ergehen, wenn der Antrag aus anderen Gründen als wegen Fehlens der in Satz 1 vorausgesetzten Entscheidung abzuweisen ist.
(2) Die Beschlussformel hat den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Therapieunterbringung endet.
(3) Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen.
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(1) Das Gericht kann im Hauptsacheverfahren durch einstweilige Anordnung für die Dauer von drei Monaten eine vorläufige Unterbringung anordnen, wenn 1. Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Therapieunterbri
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat der in § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches genannten Art verurteilte Person deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann,
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published on 12/07/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 106/12 vom 12. Juli 2012 in dem Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ThUG § 1 Abs. 1 Eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG kann nur gegen
published on 11/07/2013 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. a) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgeri
published on 27/02/2013 00:00
Tenor
1. Die Unterbringung des Betroffenen in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung wird bis zum 31.05.2013 verlängert.
2. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird angeordnet.
3. Der Geschäft
published on 30/09/2011 00:00
Tenor
1. Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt R. für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens beigeordnet.
2. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückg
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(1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat der in § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches genannten Art verurteilte Person deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, weil ein...