Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 17 Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde

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Die Entscheidungen des Beschwerdegerichts können nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen können nicht mit der Sprungrechtsbeschwerde angefochten werden.

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published on 11.07.2013 00:00

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgeri
published on 18.09.2012 00:00

Tenor Die Aufhebung der Therapieunterbringung des Betroffenen wird abgelehnt. Gründe A. Das Landgericht Saarbrücken – 5. Zivilkammer – hat auf den Antrag der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 12.7.2011 zunächst im Wege der einstweiligen Anordnu
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