Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 13 Aufhebung der Therapieunterbringung

Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 13 Aufhebung der Therapieunterbringung
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Das Gericht hebt die Anordnung einer Unterbringung nach § 1 von Amts wegen auf, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung der Maßnahme soll das Gericht die zuständige untere Verwaltungsbehörde, den Leiter der Einrichtung, in der sich der Betroffene befindet, und den Betroffenen anhören, es sei denn, dass dies zu einer nicht nur geringen Verzögerung des Verfahrens führen würde.

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(1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat der in § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches genannten Art verurteilte Person deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann,
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published on 23/05/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 201/12 vom 23. Mai 2013 in dem Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ThUG § 13 Satz 1; EGStGB Art. 316e Abs. 4 1. Das Therapieunterbringungsgesetz
published on 14/03/2014 00:00

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 28. Juni 2012 - 31 AR 2/11 ThUG - und der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. September 2012 - 34 Wx 304/12 - verletzen den Besch
published on 11/07/2013 00:00

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgeri
published on 18/09/2012 00:00

Tenor Die Aufhebung der Therapieunterbringung des Betroffenen wird abgelehnt. Gründe A. Das Landgericht Saarbrücken – 5. Zivilkammer – hat auf den Antrag der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 12.7.2011 zunächst im Wege der einstweiligen Anordnu
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(1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat der in § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches genannten Art verurteilte Person deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, weil ein...