Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel SVHV

Zeitreise: 12.05.2026

Auf Grund des § 78 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) sowie, jeweils in Verbindung mit dem eingangs genannten § 78, auf Grund -des § 368k Abs. 3 Satz 5 und des § 414 Abs. 4 Satz 4 der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel II § 1 Nr. 5 und 7 des eingangs genannten Gesetzes neu gefaßt worden sind, -des § 22 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1448), der durch Artikel II § 4 Nr. 4 des eingangs genannten Gesetzes angefügt worden ist, und -des § 56 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. August 1972 (BGBl. I S. 1433), der durch Artikel II § 5 Nr. 3 des eingangs genannten Gesetzes angefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Passende Werkzeuge

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes