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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Grundsatz der Gesamtdeckung

Zeitreise: 12.05.2026

Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.

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