Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 8 Ernennung

(1) Einer Ernennung bedarf es zur

1.
Begründung des Beamtenverhältnisses,
2.
Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art (§ 4),
3.
Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt oder
4.
Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung, soweit das Landesrecht dies bestimmt.

(2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

1.
bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Lebenszeit“, „auf Probe“, „auf Widerruf“, „als Ehrenbeamtin“ oder „als Ehrenbeamter“ oder „auf Zeit“ mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
2.
bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
3.
bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.

(3) Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen.

(4) Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 11 Nichtigkeit der Ernennung


(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht,2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder3. zum Zeitpunkt der Ernennung a) nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 keine Erne
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 4 Arten des Beamtenverhältnisses


(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 Abs. 2. Es bildet die Regel. (2) Das Beamtenverhältnis auf Zeit dient a) der befristeten Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 Abs. 2 oderb) der zunächst b

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79 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2017 - 3 CE 16.2126

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.174,35 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - 3 CS 15.664

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.334,08 Euro festgesetzt. In (teilweiser) Abänd

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2016 - AN 1 K 14.01442

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Beförderungsbegehren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu verbescheiden. 2. Der Beklagte trägt die Kosten de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 5 E 17.3724

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 14.250,60 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Okt. 2014 - B 5 K 14.245

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 20. März 2014 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheit i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 17. Nov. 2017 - 3 BV 16.1539

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Feb. 2016 - B 5 K 14.719

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt vom Beklagten seine Einstellung als St

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 25. Sept. 2014 - 1 E 14.718

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 31.069,38 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2014 - 3 ZB 12.529

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 35.799,81 € festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2015 - 3 ZB 14.727

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 20.859,60 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. Jan. 2015 - B 5 K 13.570

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 25. Juli 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Verbeamtung in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Ge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2019 - 3 CS 19.655

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.559,49 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Mai 2014 - 17 K 13.473

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2015 - AN 1 K 13.00576

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vol

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Juli 2015 - RO 1 K 14.199

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2015 - 3 B 15.1449

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.1449 Im Namen des Volkes Beschluss vom 30. November 2015 (VG Würzburg, Entscheidung vom 13. September 2013, Az.: W 1 K 13.258) 3. Senat Sachg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2015 - 3 CE 15.2044

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 27. August 2015 wird in Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschli

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juni 2015 - M 3 K 14.1137

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 3 K 14.1137 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Juni 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 220 Hauptpunkte: Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2014 - 3 CE 13.2193

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. September 2013 wird in seinen Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rech

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Sept. 2015 - 3 ZB 14.1845

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 14.060 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - M 12 K 15.5912

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2017 - 3 CE 17.434

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 29. Okt. 2014 - RN 1 K 13.2064

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Beförderung

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 20. Juli 2016 - Vf. 74-VI-15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Bayerischen

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - M 5 K 14.4460

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 1 K 17.02368

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 23. Juni 2015 - AN 1 K 15.00764

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin zum 1.9.2015 zum Vorbereitungsdienst in der 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Nov. 2017 - M 5 ES 17.5079

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 15.830,81 EUR festgesetzt. Gründe I. Die … geborene Antrag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Feb. 2018 - M 5 E 17.4100

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.143,31 EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1994 geborene (aktuell noch

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Jan. 2019 - 6 A 2720/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung blei

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Jan. 2019 - 2 B 11406/18

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. Oktober 2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen K

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 12. Dez. 2018 - 25 FL 216/18

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt, indem er A. als studierende Aushilfskraft eingestellt und in die Entgeltgruppe Mini-1 eingruppiert hat, ohne dass der Antragsteller dem zugest

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2018 - 2 A 10400/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 18. August 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vo

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 17. Juli 2018 - 12 B 48/18

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Gründe I. 1 Der Antragssteller begehrt die vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. 2 Der Antragsteller wurde mit Wirkung zum 01.08.2014 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Polizeiobermeisteranwärter er

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Mai 2018 - 3 M 162/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Gründe 1 I. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die vom Antragsgegner vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, greifen nicht durch. 2 1. Die Beschwerde ist zulässig. Der Antragsgegner

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2018 - 2 B 55/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Gründe 1 1. Der Kläger begehrt die Besoldung aus einer höheren Erfahrungsstufe. 2

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 23. Aug. 2017 - 1 L 806/17.NW

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das Dienstverhältnis der Antragstellerin als Juniorprofessorin über den 11. Juli 2017 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens über ihren Antrag vom 6. Juli 2017, längstens um

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 19. Juli 2017 - 4 S 1433/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 2. Juni 2017 - 2 K 464/17 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Koste

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 31. Mai 2017 - 7 L 5639/17.TR

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in dem am 1. Mai 2017 begonnenen Abschnitt zuzulassen. Der Antrag

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Mai 2017 - 2 B 74/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Gründe 1 1. Die 1956 geborene Klägerin trat im Jahr 1979 in den Schuldienst der DDR ein; sie steht seit 2003 als Studienrätin (Besoldungsgruppe A 13) im Die

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2017 - 4 K 3105/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin erstrebt die Einstellung als Polizeibeamtin in den mittleren Polizeivollzugsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.2 Mi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. März 2017 - 4 S 1175/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Oktober 2009 - 6 K 2381/08 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wehrt sich gegen seine Entlassung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2017 - 4 S 586/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2015 - 9 K 1157/15 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Übernahme in das B

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 17. Okt. 2016 - 11 B 25/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig, längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens, unter Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Probe zum Polizei

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 14. Juli 2016 - 1 L 1680/16.TR

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beigeladenen in ein nach A13g (BBesO) bewertetes Statusamt zu befördern bis über die Besetzung des korrespondierenden Befö

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 23. Juni 2016 - 2 C 1/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 67 Abs. 2

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 21. Juni 2016 - 2 K 8406/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Apr. 2016 - 4 S 1930/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. August 2014 - 1 K 2535/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläg

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Feb. 2016 - 7 K 5541/15

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig, das heißt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren (7 K 5540/15), unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf i

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(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 Abs. 2. Es bildet die Regel. (2) Das Beamtenverhältnis auf Zeit dient a) der befristeten Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 Abs. 2 oderb) der zunächst befristeten...