Hochschulrahmengesetz - HRG | § 10 Studiengänge

(1) Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluß. Als berufsqualifizierend im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Abschluß eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird. Soweit bereits das jeweilige Studienziel eine berufspraktische Tätigkeit erfordert, ist sie mit den übrigen Teilen des Studiums inhaltlich und zeitlich abzustimmen und nach Möglichkeit in den Studiengang einzuordnen.

(2) In den Prüfungsordnungen sind die Studienzeiten vorzusehen, in denen ein berufsqualifizierender Abschluß erworben werden kann (Regelstudienzeit). Die Regelstudienzeit schließt Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit, praktische Studiensemester und Prüfungszeiten ein. Die Regelstudienzeit ist maßgebend für die Gestaltung der Studiengänge durch die Hochschule, für die Sicherstellung des Lehrangebots, für die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazitäten (§ 29 Abs. 1) und die Berechnung von Studentenzahlen bei der Hochschulplanung.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 5 Ausbildung im Ausland


(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbild

Approbationsordnung für Ärzte - ÄApprO 2002 | § 1 Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung


(1) Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Au

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung


(1) Die Förderungshöchstdauer entspricht vorbehaltlich der Absätze 1a und 1b der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung. (1a) Für die Bestimmung der Förderungshöchstdauer sind Verläng

Approbationsordnung für Apotheker - AAppO | § 1 Gliederung der Ausbildung


(1) Die pharmazeutische Ausbildung umfaßt 1. ein Studium der Pharmazie von vier Jahren an einer Universität;2. eine Famulatur von acht Wochen;3. eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten;4. die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnit
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Hochschulrahmengesetz - HRG | § 29 Maßstäbe der Ausbildungskapazität


(1) Im Zusammenwirken von Hochschulen und zuständigen staatlichen Stellen sind einheitliche Grundsätze für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazitäten der Hochschulen zu entwickeln. Der Berechnung ist grundsätzlich die für den jeweilige

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 14/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Berichterstatter - vom 21. April 2016 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2017 - 6 C 43/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Neubescheidung des Antrags, ihr unter Rücknahme eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides die staatliche Bezeichnung Diplombetri

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Okt. 2016 - 25 K 5486/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 10. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. August 2015 verpflichtet, die Förderungshöchstdauer auf das En

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Aug. 2016 - 5 C 54/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rücknahme einer negativen und stattdessen die Erteilung einer positiven Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 50/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 33/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 53/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten kleinen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 52/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 30/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Nov. 2015 - 12 A 917/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Sept. 2015 - 12 A 2144/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Soweit die Klägerin ihre Berufung zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 30. März 2012 in Gestalt des

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Aug. 2015 - 12 A 660/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Aug. 2015 - 12 A 431/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klä

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Juli 2015 - 12 A 430/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Juli 2015 - 12 A 429/14

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten wird zugelassen. Die Kostenverteilung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten. 1G r ü n d e : 2Die Zulassung der Berufung beruht auf § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO. Das Zulassungsvorbringen begründet j

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Juni 2015 - 12 A 103/13

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheit

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. Mai 2015 - 12 A 2702/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. März 2015 - 6 B 39/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. November 2013 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 1654/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 3. September 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Oktober 2012 verpflichtet, der Klägerin einen studiendauerabh

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 2080/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 2081/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sic

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 22. Sept. 2014 - 2 K 2118/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21. November 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2014 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Bachelor-Studiengang C. an der Hochschule D. für den Bewilligu

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Aug. 2014 - 12 A 1159/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil der - hier

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2014 - 26 K 1960/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamts vom 27.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2013 verpflichtet, dem Kläger einen studiendauerabhängigen Teilerlass gemäß § 18b Abs. 3 S. 1 BAFöG zu ge

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor 1. § 18b Absatz 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (Bu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. März 2011 - 5 C 6/10

bei uns veröffentlicht am 03.03.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Teilnahme an einer Fortbildung.

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 25. Sept. 2009 - 6 B 525/09

bei uns veröffentlicht am 25.09.2009

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid vom 25. August 2009 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Der am

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 11. Apr. 2008 - 7 K 1845/06

bei uns veröffentlicht am 11.04.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG (Hilfe zum Studie

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 01. Aug. 2007 - 1 K 537/07

bei uns veröffentlicht am 01.08.2007

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 19.09.2006 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 09.03.2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Ausbildungsfö

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(1) Im Zusammenwirken von Hochschulen und zuständigen staatlichen Stellen sind einheitliche Grundsätze für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazitäten der Hochschulen zu entwickeln. Der Berechnung ist grundsätzlich die für den jeweiligen Studiengang...
(1) Im Zusammenwirken von Hochschulen und zuständigen staatlichen Stellen sind einheitliche Grundsätze für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazitäten der Hochschulen zu entwickeln. Der Berechnung ist grundsätzlich die für den jeweiligen Studiengang...