Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen

(1) Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.

(2) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

1.
ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen;
2.
Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen;
3.
ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist;
4.
sich weigert, ein anderes Unternehmen gegen angemessenes Entgelt mit einer solchen Ware oder gewerblichen Leistung zu beliefern, insbesondere ihm Zugang zu Daten, zu Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren, und die Belieferung oder die Gewährung des Zugangs objektiv notwendig ist, um auf einem vor- oder nachgelagerten Markt tätig zu sein und die Weigerung den wirksamen Wettbewerb auf diesem Markt auszuschalten droht, es sei denn, die Weigerung ist sachlich gerechtfertigt;
5.
andere Unternehmen dazu auffordert, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren; hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Aufforderung für das andere Unternehmen nachvollziehbar begründet ist und ob der geforderte Vorteil in einem angemessenen Verhältnis zum Grund der Forderung steht.

(3) Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 5 gilt auch für Vereinigungen von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Sinne der §§ 2, 3 und 28 Absatz 1, § 30 Absatz 2a, 2b und § 31 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4. Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen, die Preise nach § 28 Absatz 2 oder § 30 Absatz 1 Satz 1 oder § 31 Absatz 1 Nummer 3 binden.

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Wettbewerbsrecht: Zur Ermittlung eines Höchstpreises für Lieferung von Trinkwasser

24.09.2015

Bei der Ermittlung des wettbewerbsanalogen Preises für die Lieferung von Trinkwasser können die Grundsätze der Strom-und der Gasnetzentgeltverordnung nur teilweise herangezogen werden.
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Medienrecht: Kein Anspruch auf erneuten Abschluss eines Einspeisevertrages

17.07.2015

Die Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie in Ausführung einer Vereinbarung oder Abstimmung erfolgt, die vom Verbot des § 1 GWB erfasst wird.

Vergaberecht: Zur öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags

08.01.2015

Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
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Versicherungsrecht: Zur Ausgestaltung eines Gruppenversicherungsvertrags

17.07.2014

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Versicherungsrecht

Vergaberecht: Zum Anspruch auf Übertragung des Netzes aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG

04.04.2014

Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
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Wirtschaftsstrafrecht: Einwand der Zwangslizenz im Patentverletzungsverfahren um Industriestandard

16.11.2011

Der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte kann gegenüber dem Unterlassungsbegehren des klagenden Patentinhabers einwenden, dieser missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn er sich

Wirtschaftsstrafrecht: Missbräuchliche Preisspaltung eines Gasversorgers

16.11.2011

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Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand

29.10.2011

Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
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Kartellrecht: Umfang der Bereitstellungspflicht bei Betreibern einer Telefon- und Internetauskunft

16.12.2009

BGH vom 05.11.09 - Az: III ZR 224/08 - Rechtsanwalt für Kartellrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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Telekommunikationsrecht: Umfang der Bereitstellungspflicht bei Betreibern einer Telefon- und Internetauskunft

16.12.2009

BGH vom 05.11.09 - Az: III ZR 224/08 - Anwalt für Internetrecht und IT-Recht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 17 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 111 Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen


(1) Die §§ 19, 20 und 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind nicht anzuwenden, soweit durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen ausdrücklich abschließende Regelungen getroffen werden. Die Aufgaben

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 123 Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf nationaler Ebene


(1) In den Fällen der §§ 10, 11, 40, 41 und § 62 Absatz 2 Nummer 3 entscheidet die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt. Trifft die Bundesnetzagentur Entscheidungen nach Teil 2 Abschnitt 2 bis 5 oder § 77a Absatz 1 und 2, gibt s
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht


(1) § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen, soweit von ihnen andere Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen in der Wei

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 81 Bußgeldtatbestände


(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2008 (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 47) verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen Artikel 101 A

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 156 Vergabekammern


(1) Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Vergabe von Konzessionen nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen, die Vergabekammern der Länder für die diesen zuzurechn

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 30 Presse


(1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich bindet, bei der Weiterveräußerung bestimmte Preise zu vereinbaren od
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 2 Freigestellte Vereinbarungen


(1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Ve

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 30 Presse


(1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich bindet, bei der Weiterveräußerung bestimmte Preise zu vereinbaren od

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 31 Verträge der Wasserwirtschaft


(1) Das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach § 1 gilt nicht für Verträge von Unternehmen der öffentlichen Versorgung mit Wasser (Wasserversorgungsunternehmen) mit 1. anderen Wasserversorgungsunternehmen oder mit Gebietskörperschaften,

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 28 Landwirtschaft


(1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen über 1. die Erze

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juli 2011 - III ZR 200/10

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Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2019 - KZR 4/17

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 4/17 Verkündet am: 29. Januar 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Teilnehmerdaten V T

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - I ZR 36/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 36/15 vom 13. Juli 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:130717BIZR36.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2011 - I ZR 209/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 209/09 Verkündet am: 21. Juli 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2007 - KVR 12/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 12/06 Verkündet am: 16. Januar 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja National G

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2009 - III ZR 224/08

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2003 - KZR 38/02

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2003 - KZR 16/02

bei uns veröffentlicht am 04.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 16/02 Verkündet am: 4. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Strom

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 39/03

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 39/03 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2003 - I ZR 151/01

bei uns veröffentlicht am 20.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 151/01 Verkündet am: 20. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2003 - I ZR 120/00

bei uns veröffentlicht am 20.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 120/00 Verkündet am: 20. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2008 - KVR 26/07

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 26/07 Verkündet am: 16. Januar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kreiskranke

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2005 - I ZR 215/02

bei uns veröffentlicht am 02.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 215/02 Verkündet am: 2. Juni 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2005 - KVR 13/05

bei uns veröffentlicht am 13.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 13/05 Verkündet am: 13. Dezember 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Stadt

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - KVR 54/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 54/11 Verkündet am: 6. November 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2005 - KZR 26/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 26/04 Verkündet am: 28. Juni 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KVR 17/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/04 Verkündet am: 28. Juni 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Stadtwerke Mainz GWB § 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2005 - KVR 27/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 27/04 Verkündet am: 28. Juni 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Arealn

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2005 - I ZR 170/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 170/02 Verkündet am: 21. Juli 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2005 - KVZ 37/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 37/04 vom 7. September 2005 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. September 2005 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und den Vorsitzenden Richter P

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2002 - KZR 30/00

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 30/00 Verkündet am: 9. Juli 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Fernwär

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2005 - KZR 36/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 36/04 Verkündet am: 18. Oktober 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Str

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2002 - KVR 15/01

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 15/01 vom 9. Juli 2002 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 9. Juli 2002 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Prof.

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2005 - KZR 37/03

bei uns veröffentlicht am 08.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 37/03 Verkündet am: 8. November 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja "Hö

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06

bei uns veröffentlicht am 13.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 36/06 Verkündet am: 13. Juni 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 315; EnW

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2002 - KZR 38/99

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 38/99 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja V

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2002 - KZR 34/01

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 34/01 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KRB 12/07

bei uns veröffentlicht am 19.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 12/07 vom 19. Juni 2007 in der Kartellbußgeldsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja __________________ GWB 1999 § 81 Abs. 2 (vgl. GWB 2005 § 81 Abs. 5) Der kartellbedingte Mehrerlös ist vorrang

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2002 - KVR 15/01

bei uns veröffentlicht am 24.09.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 15/01 Verkündet am: 24. September 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja Fährhafen Puttgarden G

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2009 - I ZR 5/07

bei uns veröffentlicht am 22.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 5/07 Verkündet am: 22. April 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2004 - KZR 33/02

bei uns veröffentlicht am 10.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL KZR 33/02 Verkündet am: 10. Februar 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2004 - KZR 14/02

bei uns veröffentlicht am 10.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 14/02 Verkündet am: 10. Februar 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Galopprennübert

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2004 - KZR 13/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 13/02 Verkündet am: 10. Februar 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat au

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2007 - KZR 48/05

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 48/05 Verkündet am: 25. September 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rettung

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2007 - KVR 19/07

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 19/07 vom 25. September 2007 in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (zu III 3 b) BGHR: ja Sulzer/Kelmix GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Für die Bagatellmarktklausel des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 G

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2007 - KZR 14/06

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 14/06 Verkündet am: 25. September 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die m

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2004 - KZR 1/03

bei uns veröffentlicht am 30.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 1/03 Verkündet am: 30. März 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja De

Bundesgerichtshof Urteil, 06. März 2001 - KZR 37/99

bei uns veröffentlicht am 06.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 37/99 Verkündet am: 6. März 2001 Walz, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kabe

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2009 - VIII ZR 314/07

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 314/07 Verkündet am: 8. Juli 2009 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 27/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 27/05 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 33/04

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 33/04 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja P

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 9/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 9/05 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2006 - KZR 8/05

bei uns veröffentlicht am 07.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 8/05 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja S

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2006 - KVR 5/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 5/05 Verkündet am: 7. Februar 2006 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Kartellverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja DB Regi

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2004 - KZR 40/02

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 40/02 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja S

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2004 - KVR 2/03

bei uns veröffentlicht am 13.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 2/03 Verkündet am: 13. Juli 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sana

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2001 - KVZ 23/00

bei uns veröffentlicht am 08.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 23/00 vom 8. Mai 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Mai 2001 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch, die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goet

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - I ZR 165/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 165/17 Verkündet am: 13. Dezember 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2001 - KZR 11/00

bei uns veröffentlicht am 03.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 11/00 Verkündet am: 3. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2004 - KVR 14/03

bei uns veröffentlicht am 05.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 14/03 Verkündet am: 5. Oktober 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja St

Referenzen

(1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der...
Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen...
(1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen über 1. die Erzeugung oder den...
(1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich bindet, bei der Weiterveräußerung bestimmte Preise zu vereinbaren oder ihren...
(1) Das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach § 1 gilt nicht für Verträge von Unternehmen der öffentlichen Versorgung mit Wasser (Wasserversorgungsunternehmen) mit 1. anderen Wasserversorgungsunternehmen oder mit Gebietskörperschaften, soweit sich...
(1) § 1 gilt nicht für Vereinbarungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sowie für Vereinbarungen und Beschlüsse von Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben und Vereinigungen von solchen Erzeugervereinigungen über 1. die Erzeugung oder den...
(1) § 1 gilt nicht für vertikale Preisbindungen, durch die ein Unternehmen, das Zeitungen oder Zeitschriften herstellt, die Abnehmer dieser Erzeugnisse rechtlich oder wirtschaftlich bindet, bei der Weiterveräußerung bestimmte Preise zu vereinbaren oder ihren...
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