Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 3 Mittelstandskartelle
Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1, wenn
- 1.
dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und - 2.
die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.
Anwälte | § 3 GWB
1 relevante Anwälte
1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Referenzen - Veröffentlichungen | § 3 GWB
Artikel schreiben1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 3 GWB.
1 Artikel zitieren § 3 GWB.
Referenzen - Gesetze | § 3 GWB
§ 3 GWB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 3 GWB wird zitiert von 3 anderen §§ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
§ 3 GWB zitiert 1 andere §§ aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 GWB.
(1) Vom Verbot des § 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der...