Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 142
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 142
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Das Amt der Staatsanwaltschaft wird ausgeübt:
- 1.
bei dem Bundesgerichtshof durch einen Generalbundesanwalt und durch einen oder mehrere Bundesanwälte; - 2.
bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte; - 3.
bei den Amtsgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte oder Amtsanwälte.
(2) Die Zuständigkeit der Amtsanwälte erstreckt sich nicht auf das amtsrichterliche Verfahren zur Vorbereitung der öffentlichen Klage in den Strafsachen, die zur Zuständigkeit anderer Gerichte als der Amtsgerichte gehören.
(3) Referendaren kann die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
9 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 29/11/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 281/11 vom 29. November 2011 in der Strafsache gegen wegen Betruges Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 29. November 2011 ein
published on 30/06/2016 00:00
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass die mit dem Einstellungsbescheid vom 3. September 2014 (Gz: ...) verbundene Auflage „dass bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung (z. B. Wahrnehmung des staatsanwaltschaftliche
published on 06/07/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 253/16 vom 6. Juli 2016 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:060716B4STR253.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juli 2016 gemäß § 349 Abs. 1 StPO beschloss
published on 08/03/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 4/16 2 AR 295/15 vom 8. März 2016 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. wegen Entziehung Minderjähriger u.a. Az.: 309 Js 25214/15 Staatsanwaltschaft Itzehoe ECLI:DE:BGH:2016:080316B2ARS4.16.0 Der 2. Strafse
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.