Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 125 Verbot der Gebührenvereinbarung

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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis

Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt.

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(1) Im Zusammenhang mit der Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle an eine oder mehrere natürliche Personen einschließlich der Abfindung weichender Erben beträgt der Wert des land- und forstwirtschaftlic
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published on 17/07/2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 137/15 Kost Beschluss vom 17.7.2015 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: I. II. III. In der Kostensache Beteiligte: ... w
published on 22/03/2018 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB §§ 331 ff.; BNotO § 17 Abs. 1 Satz 1 Ein Notar nimmt mit der Erhebung von Gebühren nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO eine Diensthandlung im Sinne von §§ 332, 334 StGB vor. Wird er im Gegenzug
published on 28/07/2017 00:00

Tenor 1. Der Antrag vom 13.02.2017 auf gerichtliche Entscheidung wegen der Notarkostenrechnung vom 26.10.2016 (Rechnung Nr. 13358) und Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; auß
published on 24/07/2017 00:00

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Dezember 2016 wird abgelehnt.
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