Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 119 Entwurf

(1) Bei der Fertigung eines Entwurfs bestimmt sich der Geschäftswert nach den für die Beurkundung geltenden Vorschriften.

(2) Der Geschäftswert für die Fertigung eines Serienentwurfs ist die Hälfte des Werts aller zum Zeitpunkt der Entwurfsfertigung beabsichtigten Einzelgeschäfte.

ra.de-OnlineKommentar zu § 1371 BGB

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 1371 BGB

§ 1371 BGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1371 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 81 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde


(1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz einschließlich der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 11) entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. War das Verfahren im ersten Rechtszug bei

Referenzen - Urteile | § 1371 BGB

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1371 BGB.

Landgericht Heidelberg Beschluss, 28. Juli 2017 - 3 T 9/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor 1. Der Antrag vom 13.02.2017 auf gerichtliche Entscheidung wegen der Notarkostenrechnung vom 26.10.2016 (Rechnung Nr. 13358) und Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; auß

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Okt. 2016 - 15 W 169/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung der den Beteiligten in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert für die Beschwerde wird auf 631,89 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wir

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - II ZB 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/15 vom 18. Oktober 2016 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 86 Abs. 1, 2, § 111 Nr. 3 Eine Zusammenrechnung der Werte für die Erstellung des Entwurfs einer

Landgericht Detmold Beschluss, 13. Okt. 2016 - 1 OH 5/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Kostenberechnung Nr. 1501222 des Beteiligten zu 3) vom 31.08.2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1,0 Gebühr für die Fertigung des Entwurfs der Patientenverfügung vom 21.07.2015 (UR-Nr. 369/2015) nach einem Geschäftswert von

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Sept. 2016 - 15 W 548/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. ########## des Notars S in der korrigierten Fassung vom 18. September 2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Gesellschafterbeschluss (Urkunde Num

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - 19 T 12/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Der Antrag der Antragstellerin vom 25.02.2016, gerichtet gegen die Kostenrechnung des beteiligten Notars, in der korrigierten Fassung, wird zurückgewiesen. Das Verfahren ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstat

Landgericht Bochum Beschluss, 19. Okt. 2015 - 7 OH 6/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Die angefochtene Kostenberechnung wird betreffend die Urkunden-Rolle-Nr.: Handelsregisteranmeldung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:     -Nr. 24102 KV - Handelsregisteranmeldung               Geschäftswert nach §§ 119 Abs. 1, 105

Landgericht Bielefeld Beschluss, 04. Sept. 2015 - 23 T 252/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Die Kostenrechnung Nr. 201500192 des Notars V. S. in A. vom 06.04.2015 bzw. 10.08.2015 wird bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit Gesellschaftsbeschlu

Landgericht Münster Beschluss, 03. Aug. 2015 - 5 OH 28/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor Die angefochtene Kostenberechnung wird aufgehoben. Der Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an den Beteiligten zu 1) 1.658,46 Euro zuzüglich 113,01 Euro Vollstreckungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 113,01 Eu

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Juli 2015 - 25 T 74/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 21.08.2014 in Gestalt der korrigierten Kostenrechnung vom 26.06.2015 zu Urkundenrolle-Nummer des Notars bestätigt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebü

Landgericht Duisburg Beschluss, 17. Juni 2015 - 11 OH 59/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Kostenberechnung des Antragsgegners vom 13.06.2014 über 2.124,03 € (UR-Nr. 130/2014) aufgehoben. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Apr. 2015 - 15 W 498/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 4. September 2015 abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. #### des Notars S in der korrigierten Fassung vom 10. August 2015 wirdabgeänder