Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 129 Beschwerde und Rechtsbeschwerde

(1) Gegen die Entscheidung des Landgerichts findet ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands die Beschwerde statt.

(2) Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts findet die Rechtsbeschwerde statt.

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Referenzen - Urteile | § 29 IfSG

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 29 IfSG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juni 2019 - II ZB 16/18

bei uns veröffentlicht am 04.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 16/18 vom 4. Juni 2019 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG-KV Nr. 22110 Die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbH-Grü

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2019 - V ZB 53/19

bei uns veröffentlicht am 04.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 53/19 vom 4. Juli 2019 in dem Notarkostenbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG-KV Nr. 22124, Nr. 25207 Dem Notar steht für die Einreichung einer Urkunde bei dem Präsid

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Jan. 2019 - 4 W 1/19

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor 1. Die Beschwerde der Kostenschuldner gegen den Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 14.11.2018, Az. 13 T 1/18, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe Die Kosten

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - 32 Wx 255/18 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 02.07.2018, Az. 23 T 1483/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerinnen tragen als Gesamtschuldner die Kosten

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2017 - 8 W 2148/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 15.09.2016 abgeändert. 2. Die Kostenberechnung der Beschwerdegegnerin (Notarin) vom 09.03.2016 (Nr. ...) wird aufgehoben u

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Okt. 2018 - 10 W 145/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor Die Beschwerde des Notars gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. September 2018 wird zurückgewiesen. Die der Kostenschuldnerin im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt die Landesk

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2017 - V ZB 124/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 124/17 vom 16. November 2017 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 50 Nr. 3 Buchstabe a Der Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2017 - II ZB 27/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 27/16 vom 26. September 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 93 Abs. 2 a) Bei der Beurkundung der Gesellschafterversammlungen zweier Gesellschaften mit besch

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Juli 2017 - 5 W 29/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 18. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Der Kostenschuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe A. 1 Der Kostensc

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2017 - V ZB 79/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 79/16 vom 19. Januar 2017 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 29 Nr. 1 Die bloße Bitte um Verlegung eines Beurkundungstermins stellt sich auch aus dem o

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - II ZB 13/16

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Berichtigt durch Beschluss vom 7. März 2017 Vondrasek, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 13/16 vom 20. Dezember 2016 in der Notarkostensache ECLI:DE:BGH:2016:201216BIIZB13.16.0 Der II. Ziv

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Nov. 2016 - I-10 W 286/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. August 2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Kostenrechnung der Notarin Astrid G. vom 21. August 2014 (Rechnungsnummer

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Nov. 2016 - I-10 W 278/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 2. August 2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 1I. 2Die gemäß § 129 Abs. 1 GNotKG zulässige Beschwerde der Kostenschuldnerin ist unb

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 25. Okt. 2016 - 2 W 14/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 26.01.2016 wird zurückgewiesen. II. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 10. Zivilkammer de

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Okt. 2016 - 15 W 169/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung der den Beteiligten in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert für die Beschwerde wird auf 631,89 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wir

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - II ZB 18/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/15 vom 18. Oktober 2016 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GNotKG § 86 Abs. 1, 2, § 111 Nr. 3 Eine Zusammenrechnung der Werte für die Erstellung des Entwurfs einer

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Sept. 2016 - I-10 W 262/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 30. August 2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 1I. 2Die gemäß § 129 Abs. 1 GNotKG zulässige Beschwerde der Kostenschuldnerin ist unbe

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Sept. 2016 - 15 W 548/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. ########## des Notars S in der korrigierten Fassung vom 18. September 2015 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Gesellschafterbeschluss (Urkunde Num

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. Aug. 2016 - 15 W 62/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 27. Oktober 2015 abgeändert. Die Notarkostenberechnung Nr. 1500501 vom 18. Februar 2015 des Notars C wird wie folgt abgeändert: Nr. 21100 KV GNotKG, Gebühr für ein Beurkundungsv

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Juni 2016 - 15 W 367/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Münster vom 3. August 2015 teilweise aufgehoben, soweit darin die angefochtene Kostenberechnung auch gegenüber der Beteiligten zu 3) aufgehoben worden ist. Zudem wird der Beschluss aufgeho

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 14. Juni 2016 - 12 W 99/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Einzelrichterbeschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 28. September 2015 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 1) und zu 2) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 02. Feb. 2016 - 2 W 1/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Jan. 2016 - 15 W 279/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 404,60 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1GRÜNDE: 2I. 3Die Beteiligte z

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 22. Dez. 2015 - 5 W 70/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Juni 2015 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert: Die von der Antragsgegnerin auf Gru

Landgericht Bochum Beschluss, 19. Okt. 2015 - 7 OH 6/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Tenor Die angefochtene Kostenberechnung wird betreffend die Urkunden-Rolle-Nr.: Handelsregisteranmeldung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:     -Nr. 24102 KV - Handelsregisteranmeldung               Geschäftswert nach §§ 119 Abs. 1, 105

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Sept. 2015 - 15 W 74/15

bei uns veröffentlicht am 25.09.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 771,12 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1GRÜNDE: 2I 3Der Beteiligte zu

Landgericht Bonn Beschluss, 01. Sept. 2015 - 6 OH 5/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Die Einwendungen der Antragsteller gegen die Kostenrechnung des Notars Dr. J vom 30.01.2015 (Nr. #####) sind unbegründet. 1G r ü n d e 2I. 3Die Antragsteller sind Eheleute. Im Jahr 2014 beabsichtigten sie, dem jeweils anderen Ehegatten Vollma

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Juli 2015 - 15 W 88/15

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Geschäftswert wird auf 88 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der zu 1) beteiligte Notar beurkundete am 11.03.2011 unter seiner URNr. ##/2011P einen Kaufvertra

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Juli 2015 - 15 W 152/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1GRÜNDE: 2I. 3Für den Beteiligten zu 2) trat bei der Beurkundung eines Wohnungseigentumskaufvertrages  durch den Bet

Landgericht Duisburg Beschluss, 17. Juni 2015 - 11 OH 59/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Kostenberechnung des Antragsgegners vom 13.06.2014 über 2.124,03 € (UR-Nr. 130/2014) aufgehoben. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. Juni 2015 - 15 W 237/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 112,45 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1GRÜNDE: 2I. 3Mit seiner UR-Nr

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Apr. 2015 - 15 W 498/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 4. September 2015 abgeändert. Die Kostenrechnung Nr. #### des Notars S in der korrigierten Fassung vom 10. August 2015 wirdabgeänder

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2014 - I-10 W 159/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. September 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24. Oktober 2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2

Landgericht Bonn Beschluss, 14. Feb. 2014 - 6 OH 13/13

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

Tenor Die Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung der Notare Dr. T und I2 aus T2 Nr. S #######-RO in der Fassung vom 29.11.2013 wird festgestellt. Die Kostenrechnung der Notare Dr. T und I2 aus T2 Nr. ##S####-RO in allen Fassungen, zuletzt vom 29.11.2013,