Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 96 Zeitpunkt der Wertberechnung

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 96 Zeitpunkt der Wertberechnung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 05/09/2017 00:00

Tenor 1) Die Kostenrechnung der Notarin … wird bestätigt. 2) Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Antragsteller beabsichtigten zum Kaufpreis von 280.000 € ein b
published on 22/12/2015 00:00

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Juni 2015 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert: Die von der Antragsgegnerin auf Gru
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.