Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 113 Betreuungstätigkeiten
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare Inhaltsverzeichnis
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5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 25/05/2016 00:00
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 25.02.2016, gerichtet gegen die Kostenrechnung des beteiligten Notars, in der korrigierten Fassung, wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstat
published on 04/02/2016 00:00
Tenor
Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom zu Urkundenrollen-Nummer vom des Notars bestätigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
1Grü
published on 29/01/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 404,60 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1GRÜNDE:
2I.
3Die Beteiligte z
published on 29/07/2015 00:00
Tenor
Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 130 Abs. 2 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 25.02.2014 Nr. 29639 zu der Urkundenrollen-Nummer des Notars bestätigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kos
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