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§ 87Amtlich · § 5 UrhG

Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Zeitreise: 10.12.2025‹ § 86

Hält ein Notar außerhalb seiner Geschäftsstelle regelmäßige Sprechtage ab, so gilt dieser Ort als Amtssitz im Sinne dieses Gesetzes.

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