Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 22 Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Inhaltsverzeichnis
Die Kosten bei einer Vormundschaft oder Dauerpflegschaft schuldet der von der Maßnahme betroffene Minderjährige. Dies gilt nicht für Kosten, die das Gericht einem anderen auferlegt hat.
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published on 18/07/2017 00:00
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 9. Juni 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ahrensburg vom 31. Mai 2017, durch den die berichtigte Kostenrechnung III vom 29. Mai 2017 aufgehoben worden ist, aufgehoben.
Gründe
1
Der
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