Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 21 Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

(1) In Verfahren, die nur durch Antrag eingeleitet werden, schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies gilt nicht

1.
für den ersten Rechtszug in Gewaltschutzsachen und in Verfahren nach dem EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz,
2.
im Verfahren auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung auf Rückgabe des Kindes oder über das Recht zum persönlichen Umgang nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz,
3.
für einen Minderjährigen in Verfahren, die seine Person betreffen, und
4.
für einen Verfahrensbeistand.
Im Verfahren, das gemäß § 700 Abs. 3 der Zivilprozessordnung dem Mahnverfahren folgt, schuldet die Kosten, wer den Vollstreckungsbescheid beantragt hat.

(2) Die Gebühr für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs schuldet jeder, der an dem Abschluss beteiligt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu § 9 FreizügG/EU 2004

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Referenzen - Gesetze | § 9 FreizügG/EU 2004

§ 9 FreizügG/EU 2004 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 9 FreizügG/EU 2004 wird zitiert von 1 anderen §§ im Freizügigkeitsgesetz/EU.

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 14 Abhängigmachung in bestimmten Verfahren


(1) In Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen soll die Antragsschrift erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. Wird der Antrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen k
§ 9 FreizügG/EU 2004 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 700 Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid


(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Geric

Referenzen - Urteile | § 9 FreizügG/EU 2004

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 FreizügG/EU 2004.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Sept. 2018 - 2 WF 202/18

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 18.07.2018 (206 F 467/18) wird zurückgewiesen. Gründe Die zulässige sofortige Beschwerde d

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 21. Juni 2017 - 2 UF 98/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 13.03.2017 (206 F 470/14) in Ziffer 1. Aufgehoben und in Ziffer 2. wie folgt abgeändert. I

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 19. Aug. 2014 - 2 UF 77/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Gründe I. Die Antragstellerin hat vom Antragsgegner Ausbildungsunterhalt verlangt. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hin haben sich die Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg am 08.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Okt. 2017 - 3 KO 1255/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor Die Erinnerung wird als unzulässig verworfen. Tatbestand A 1 Der Erinnerungsführer macht geltend, eine Kostenrechnung vom … September 2015, die im vom Erinnerungsführer im Namen einer GmbH angestrengten Klageverfahren 3 K …/15 ergang

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Sept. 2016 - 3 WF 155/16 (VKH)

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 13. Mai 2016, Az.: 5 F 324/14 S, - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und Verfahrenskostenhilfegesu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Mai 2013 - 3 WF 116/13 (VKH), 3 WF 116/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Kindesmutter/Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Zerbst vom 18. März 2013, Az.: 7 F 389/11 SO (ZV 2), wird zurückgewiesen. 2. Die Kindesmutter/Antragsgegnerin träg

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Dez. 2012 - 3 WF 270/12 (VKH), 3 WF 270/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Gardelegen vom 23.07.2012 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens; außerg

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 23. Aug. 2012 - 3 WF 174/12 (KE), 3 WF 174/12

bei uns veröffentlicht am 23.08.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Wittenberg vom 04. Juni 2012 – 4a FH 3/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass klar gestellt wird, dass es sich bei den im angefochtenen Besc

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Mai 2012 - 13 UF 792/10

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

Tenor Die Erinnerung des Antragsgegners gegen die Kostenrechnung vom 8. Februar 2012 wird, soweit die Kostenbeamtin ihr nicht bereits abgeholfen hat, zurückgewiesen. Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 10. Okt. 2011 - 6 WF 104/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2011

Tenor 1. Das Amtsgericht – Familiengericht – in Saarbrücken wird angewiesen, das Verfahren 54 F 98/11 UG mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen. 2. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten der zweiten I

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Aug. 2010 - 8 UF 56/10

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 23.02.2010 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Das Verfahrenskostenhilfegesuch des Beschwerdeführers

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(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den...