Zum Inhalt springen

Rechtsgebiet

Schwerbehinderung

80 von 468 Normen · 5 Urteile im Überblick

Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.

Das Schwerbehindertenrecht sichert Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), Merkzeichen, Nachteilsausgleiche sowie besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis. Betroffene, Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretungen klären hier Anträge beim Versorgungsamt, behinderungsgerechte Arbeitsplätze und Präventionsverfahren. Maßgebliche Leitnormen sind § 2 SGB IX und § 152 SGB IX zur Feststellung sowie § 164 SGB IX, § 167 SGB IX und § 178 SGB IX im Arbeitsleben. Ausgewertet wurden 599 Gerichtsentscheidungen (Rechtsstand: 21.10.2026).

Rechtlicher Überblick und Systematik

Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) kodifiziert, wobei Teil 3 (§§ 151 bis 241 SGB IX) das besondere Schwerbehindertenrecht regelt. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Personen mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50, sollen auf Antrag von der Agentur für Arbeit gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. § 151 Abs. 2 SGB IX schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können.

Die Feststellung des GdB und gesundheitlicher Merkzeichen (wie „G“, „aG“, „B“, „RF“ oder „H“) erfolgt auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Versorgungsamt) gemäß § 152 SGB IX. Die Bewertung richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 VersMedV). Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, werden die Einzel-GdB-Werte nicht addiert; stattdessen wird nach § 152 Abs. 3 SGB IX ein Gesamt-GdB nach den Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit gebildet.

Im Arbeitsverhältnis begründet § 164 SGB IX besondere Förder- und Rücksichtnahmepflichten des Arbeitgebers, darunter den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (Abs. 4) und das Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung (Abs. 2). Treten personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten auf, muss der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 1 SGB IX das Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertretung einschalten sowie bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX) anbieten. Jede Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§§ 168 ff. SGB IX) sowie der vorherigen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 SGB IX, da sie sonst unwirksam ist.

Zentrale Leitnormen und Streitstände im Bereich Schwerbehinderung

Norm / VorschriftAmtlicher Titel / RegelungsgegenstandPraktische Bedeutung im Rechtsgebiet
§ 2 SGB IXBehinderungDefiniert den Begriff der Behinderung (Abs. 1), die Schwerbehinderung ab einem GdB von 50 (Abs. 2) sowie die Voraussetzungen der Gleichstellung (Abs. 3).
§ 152 SGB IXFeststellung der Behinderung, AusweiseRegelt das Verwaltungsverfahren beim Versorgungsamt, die Bildung des Gesamt-GdB (Abs. 3) und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises (Abs. 5).
§ 164 SGB IXPflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter MenschenVerankert die Prüfpflicht bei freien Stellen (Abs. 1), das Diskriminierungsverbot (Abs. 2) sowie den Anspruch auf leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung (Abs. 4).
§ 167 SGB IXPräventionVerpflichtet den Arbeitgeber zum Präventionsverfahren bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 1) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (Abs. 2).
§ 178 SGB IXAufgaben der SchwerbehindertenvertretungOrdnet die umfassende Unterrichtungs- und Anhörungspflicht an; eine ohne Beteiligung der SBV ausgesprochene Kündigung ist nach Absatz 2 Satz 3 unwirksam.

Wichtige Auslegungsfragen und Streitstände

Im Bewerbungsverfahren schwerbehinderter Menschen nach § 164 SGB IX und § 165 SGB IX ist häufig umstritten, welche Verfahrensfehler des Arbeitgebers die Indizwirkung einer Entschädigungsklage nach § 22 AGG (§ 15 Abs. 2 AGG) auslösen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründe sowohl das Unterlassen eines konkreten Vermittlungsauftrags an die Agentur für Arbeit (§ 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX) als auch die unterbliebene Einladung eines fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers durch einen öffentlichen Arbeitgeber (§ 165 Satz 3 SGB IX) die widerlegbare Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung. Ein zweiter Streitpunkt betrifft die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 SGB IX: Während lange diskutiert wurde, ob der Arbeitgeber die SBV erst nach Abschluss des Verfahrens beim Integrationsamt anhören dürfe, hat die neuere Rechtsprechung geklärt, dass die Anhörung zu jedem Zeitpunkt vor Ausspruch der Kündigung erfolgen könne, solange die Stellungnahmefrist (§ 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX analog § 102 Abs. 2 BetrVG) gewahrt werde.

Maßgebliche höchstrichterliche Rechtsprechung

  • BAG, Urt. v. 07.05.2026 – 2 AZR 184/25 (Fortführung zur Darlegungs- und Beweislast beim bEM): Beruft sich der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess auf die ordnungsgemäße Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX, trägt er die volle Beweislast für den Zugang des Einladungsschreibens beim Arbeitnehmer.
  • BAG, Urt. v. 29.01.2026 – 2 AZR 128/25 (Konkretisierung der SBV-Anhörung bei Wartezeitkündigung): Auch bei einer ordentlichen Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 SGB IX ordnungsgemäß unter Wahrung der einwöchigen Stellungnahmefrist beteiligen.
  • BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 123/24 (Grundsatzrechtsprechung zur Prüfpflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX): Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Verbindung aufzunehmen, wird nur durch die Erteilung eines konkreten Vermittlungsauftrags erfüllt; die bloße Meldung in der Jobbörse genügt nicht.

Häufige Rechtsfragen zur Schwerbehinderung

Wie wird der Gesamt-GdB berechnet, wenn mehrere Erkrankungen gleichzeitig vorliegen?

Nach § 152 Abs. 3 SGB IX und Teil A Nr. 3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze werden mehrere Einzel-GdB-Werte nicht addiert, sondern in einer Gesamtschau bewertet. Stattdessen geht das Versorgungsamt von der Funktionsbeeinträchtigung mit dem höchsten Einzel-GdB aus und prüft, ob die weiteren Leiden das Gesamtausmaß der Behinderung im Alltag wesentlich verstärken. Einzelwerte von 10 führen dabei bis auf seltene Ausnahmefälle nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.

Wann greift der besondere Kündigungsschutz durch das Integrationsamt und welche Ausnahmen gelten?

Der besondere Kündigungsschutz der §§ 168 ff. SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, vor jeder ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen; eine ohne Zustimmung erklärte Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig. Nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX entsteht dieser Schutz jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Kündigungszugangs ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Zudem muss der Arbeitnehmer bei Ausspruch der Kündigung seine Schwerbehinderung nachgewiesen haben oder innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen nach Kündigungszugang den Arbeitgeber über einen bereits gestellten Feststellungsantrag informieren.

Welche Rechte auf Zusatzurlaub und Mehrarbeitsbefreiung haben schwerbehinderte Beschäftigte?

Schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50) haben gemäß § 208 Abs. 1 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr (bezogen auf eine Fünftagewoche). Darüber hinaus sind schwerbehinderte UND gleichgestellte Menschen nach § 207 SGB IX auf ihr Verlangen von jeglicher Mehrarbeit freizustellen. Als Mehrarbeit gilt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jede Arbeit, die über die gesetzliche werktägliche Regelarbeitszeit von acht Stunden (§ 3 Satz 1 ArbZG) hinausgeht.

Welchen Vorteil bringt eine Gleichstellung ab einem GdB von 30?

Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit nach § 2 Abs. 3 SGB IX die Gleichstellung beantragen, wenn ihr Arbeitsplatz behinderungsbedingt gefährdet ist oder sie ohne Gleichstellung keine Stelle finden. Mit der Gleichstellung (die auf den Tag des Antragseingangs zurückwirkt, § 151 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) erwerben sie den vollen besonderen Kündigungsschutz über das Integrationsamt, den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (§ 164 Abs. 4 SGB IX) sowie den Schutz durch die Schwerbehindertenvertretung (§ 178 SGB IX). Keinen Anspruch begründet die Gleichstellung hingegen auf den Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX, die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr oder die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 151 Abs. 3 SGB IX).

---
Zitiervorschlag (M_CITE): ra.de-Redaktion, „Rechtsgebiet: Schwerbehinderung – Überblick, Leitnormen & Rechtsprechung“, https://ra.de/recht/schwerbehinderung, Rechtsstand: 21.10.2026.

Übersichtsartikel · Was ist Schwerbehinderung?
ra.de Redaktion

Er darf eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle begrenzt für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte ausschreiben. Weiterlesen ›

Eigenen Übersichtsartikel schreiben ›

Schlüsselnormen

Aktuelle Urteile

neueste zuerst

Passende Apps

anwalttools
ArbeitsrechtArbeitsbeendigungs-, Abfindungs- & Sperrzeit-Cockpit (KSchG · BGB § 622 · SGB III § 159 · GewO § 109)Prüfen Sie nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag an einem Ort die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG), die Kündigungsfrist (§ 622 BGB), die Abfindungsspanne inklusive Fünftelregelung (§ 34 EStG) sowie das Sperrzeit- und Ruhensrisiko beim Arbeitslosengeld I (§§ 158, 159 SGB III).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
Verwaltungsverfahren & BehördenAufenthalts-, Fachkräfte- & Einbürgerungs-Kompass (StAG § 10, AufenthG §§ 9, 18c, 18g, 81)Prüfen Sie Ihr Aufenthalts-Zeitkonto für Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 und 3 StAG), Niederlassungserlaubnis (§ 9, § 18c AufenthG, Blaue Karte EU § 18g AufenthG), die Wiedereinreise mit Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3 vs. Abs. 4 AufenthG) sowie die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
ArbeitsrechtAufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: vier Uhren, nicht eine (§§ 38, 148, 158, 159 SGB III)„Zwölf Wochen Sperrzeit“ ist nur eine von vier Folgen. Daneben laufen die Meldepflicht des § 38 Abs. 1 SGB III (beim Aufhebungsvertrag meist drei TAGE), das Ruhen nach § 158 SGB III und die Minderung der Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) — bei 24 Monaten also 180 statt 84 Tage.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
ArbeitsrechtAufhebungsvertrag: Sperrzeit-Risiko-Check (§ 159 SGB III)Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit? Prüfen Sie anhand weniger Ja/Nein-Faktoren orientierend, ob das Sperrzeit-Risiko nach § 159 SGB III eher hoch oder eher gering ist — welche Umstände einen wichtigen Grund indizieren.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtBAföG beantragen: Antragsmonat sichern, Formblatt 1 und 3 vorausfüllen (§ 46 BAföG)BAföG gibt es frühestens ab dem Antragsmonat — und die Formblätter sind lang. Diese App schreibt den formlosen Antrag für heute und füllt Formblatt 1 und die Einkommenserklärungen Ihrer Eltern mit Ihren Stammdaten aus. Zahlen und Erklärungen bleiben bei Ihnen.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtBAföG-Rechner 2026Interaktiver BAföG-Rechner 2026 für Bedarf, Hinzuverdienst, Vermögen, Elternfreibeträge und Studienstarthilfe.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtBeratungshilfe-Check: Habe ich Anspruch?Schema-basierter Vorab-Check, ob Sie wahrscheinlich Beratungshilfe (BerHG §1) erhalten — mit nachvollziehbarer Freibetragsrechnung.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
Verwaltungsverfahren & BehördenBescheid: Bekanntgabefiktion & Rechtsbehelfsfrist (§ 41 VwVfG / § 122 AO)Wann gilt ein Bescheid als bekanntgegeben und wann läuft die Frist ab? Aufgabedatum eingeben, 4-Tage-Fiktion (§ 41 VwVfG / § 122 AO) und die 1-Monats-Rechtsbehelfsfrist mit Werktag-Verschiebung und Countdown sehen.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtEigenanteil im Pflegeheim: was der Zuschlag von 75 % wirklich erreicht (§ 43c SGB XI)Der Leistungszuschlag steigt mit der Bezugsdauer auf 15, 30, 50 und 75 Prozent — aber nur auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage bleiben. Der Rechner zeigt die Heimrechnung vorher und nachher.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
FamilienrechtElterngeld AntragStellen Sie den Antrag auf Elterngeld bei Ihrer Elterngeldstelle.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
FamilienrechtElternunterhalt-Rechner: Muss ich für meine Eltern zahlen? (100.000-Euro-Grenze)Kostenloser Check zum Elternunterhalt nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Finden Sie heraus, ob der Sozialhilfeträger überhaupt auf Sie zugreifen kann — der Rückgriff greift erst ab mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtErstausstattung beantragen: Zuschuss statt Darlehen (§ 24 Abs. 3 SGB II)Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt: diese Bedarfe sind vom Regelbedarf nicht umfasst und werden gesondert erbracht — als Zuschuss, nicht als Darlehen. Die App ordnet Ihren Bedarf der richtigen Anspruchsgrundlage zu, zeigt die Teile des Antrags einzeln und schreibt ihn. Und sie sagt, was kaum jemand weiß: es geht auch ohne laufenden Bezug von Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtErwerbsminderungsrente-CheckPrüfen Sie, ob Sie die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erfüllen (§ 43 SGB VI).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtGrundsicherungsgeld beantragen: welchen Monat der Antrag rettet — und was extra beantragt werden mussDer Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 SGB II) — aber keinen Tag weiter. Diese App sagt, wie viele Tage Ihnen für diesen Monat bleiben, welche drei Leistungen gesondert zu beantragen sind, und schreibt den formlosen Antrag, wenn es online nicht mehr reicht.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtGrundsicherungsgeld-Rechner (bisher Bürgergeld): Was steht meinem Haushalt zu?Vereinfachte Erstorientierung zum Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld) nach SGB II: Regelbedarf je Haushaltsmitglied, Kinder-Altersstaffel, Kosten der Unterkunft und Einkommensanrechnung — Position für Position nachvollziehbar.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
ArbeitsrechtInsolvenzgeld: die zwei Fristen nach der Arbeitgeber-Insolvenz (§§ 165, 324 SGB III)Der Arbeitgeber ist insolvent und der Lohn blieb aus? Aus einem Datum laufen zwei Fenster in entgegengesetzte Richtungen: drei Monate rückwirkend gedeckt — und zwei Monate Ausschlussfrist für den Antrag. Die zweite vernichtet den Anspruch, wenn sie verstreicht.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtKrankengeld-Höchstdauer-Rechner (§ 48 SGB V)Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld? Höchstens 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten AU-Tag (§ 48 SGB V). Der Rechner ermittelt das Aussteuerungsdatum, die verbleibende Dauer und die Drei-Jahres-Rahmenfrist.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtKrankenkasse antwortet nicht: die Frist des § 13 Abs. 3a SGB VDrei Wochen, fünf mit Gutachten, sechs beim Zahnarzt-Verfahren. Wer keine begründete Verzögerungsmitteilung bekommt, für den knüpft der Wortlaut an das Verstreichen der Frist eine Genehmigungsfiktion.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
ArbeitsrechtMinijob-Grenze: Geringfügigkeitsgrenze nach der Formel des § 8 SGB IVWie viel darf man im Minijob verdienen? Die Grenze ist keine feste Zahl — sie wandert mit dem Mindestlohn. Der Rechner wendet die im Gesetz stehende Formel an (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet), zeigt die möglichen Wochenstunden und das Überschreitungs-Fenster des Abs. 1b.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
ArbeitsrechtMutterschutz-Rechner (§ 3 MuSchG)Wann beginnt und endet der Mutterschutz? Sechs Wochen vor dem Termin, acht (bei Früh-/Mehrlingsgeburt zwölf) Wochen nach der Entbindung (§ 3 MuSchG). Bei früherer Geburt werden die verkürzten Vor-Tage an die Nachfrist übertragen — der Rechner ermittelt Beginn, Ende und Gesamtdauer.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtPflege-Eigenanteil-, Kombinationsleistungs- & Elternunterhalts-SuiteBerechnen Sie ambulante Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI + 131 € Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI), den stationären Heim-Eigenanteil mit § 43c SGB XI Dauerzuschlag (15 % bis 75 %) sowie die 100.000-€-Elternunterhaltsgrenze (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtPflege: Entlastungsbetrag und Gemeinsamer Jahresbetrag — was ist noch übrig, und bis wann?131 Euro im Monat aus § 45b SGB XI, bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus § 42a SGB XI. Die App rechnet aus, was noch verfügbar ist, und bis wann nicht Verbrauchtes genutzt werden kann — ohne eine Verbrauchsreihenfolge zu erfinden, die das Gesetz nicht kennt.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtPflege: Pflegedienst und Pflegegeld kombiniert — wie viel Pflegegeld bleibt?Wer den Pflegedienst nur teilweise nutzt, bekommt daneben anteiliges Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Die App rechnet den Anteil aus den Beträgen des § 36 Abs. 3 und § 37 Abs. 1 SGB XI — mit der Umwandlung für Alltagshilfe nach § 45a Abs. 4, die dabei als genutzte Sachleistung zählt.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
Verwaltungsverfahren & BehördenRechtsbehelfs- & Fristen-Kompass (Bescheid, Einspruch, Widerspruch, Klage)Berechnen Sie rechtsgebietsübergreifend Bekanntgabe (inkl. 4-Tages-Postfiktion), Rechtsbehelfsfrist, 1-Jahres-Frist bei Belehrungsmangel und Sofortvollzugs-Schutz (VwGO, SGG, AO, OWiG, KSchG, ZPO) inklusive fristwahrendem Schreiben.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtRechtsbehelfsbelehrung-fehlt-CheckPrüfen Sie, ob Sie noch Widerspruch gegen einen Behördenbescheid (z.B. vom Jobcenter) einlegen können, weil am Ende die Belehrung fehlt (§ 66 SGG).
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtRentenabschlag-Rechner (§ 77 SGB VI)Wie viel kostet der frühere Ruhestand? Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze senkt die Rente dauerhaft um 0,3 % (§ 77 SGB VI), maximal 14,4 %. Der Rechner ermittelt Ihre Regelaltersgrenze nach Jahrgang (§ 235 SGB VI), den Zugangsfaktor und das verbleibende Rentenniveau — mit Ab- und Zuschlag.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtSanktions-Limit-Check: Grundsicherungsgeld-Minderung (§ 31a SGB II)Wie hoch darf eine Sanktion beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sein? Übersicht der gesetzlichen Minderung (§ 31a / § 32 SGB II) und der 30-%-Obergrenze — unverbindliche Orientierung, keine Bescheid-Prüfung.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtSozialgericht zuständig? Der Katalog des § 51 SGG, durchgeprüft§ 51 Abs. 1 SGG zählt in zwölf Nummern auf, welche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vor die Sozialgerichte gehören — Rente, Krankenkasse, Pflege, Unfallversicherung, Jobcenter, Sozialhilfe, Schwerbehinderung. Diese App geht sie durch, samt den Ausnahmen im Wortlaut und Absatz 2, der in der Kranken- und Pflegeversicherung auch privatrechtliche Streitigkeiten dazunimmt.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtSozialleistungs-, Grundsicherungsgeld- (bisher Bürgergeld) & Vordruck-Suite (SGB II · SGB XII · SGB X § 44 · SGG § 84)Berechnen Sie in einer Oberfläche den monatlichen Grundsicherungsgeld-Gesamtbedarf (bisher Bürgergeld, (Regelbedarf § 20 SGB II, Mehrbedarfe § 21 SGB II und Kosten der Unterkunft § 22 SGB II), den Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II, einmalige Erstausstattungs-Beihilfen (§ 24 Abs. 3 SGB II) sowie die 1-Monats-Widerspruchsfrist (§ 84 SGG) und den rückwirkenden Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtÜberprüfungsantrag nach § 44 SGB X erstellenDer Bescheid ist bestandskräftig, die Widerspruchsfrist vorbei? § 44 SGB X öffnet ihn wieder. Die App zeigt, ab wann nachgezahlt werden kann, bis wann der Antrag muss — und schreibt den Antrag.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
Verwaltungsverfahren & BehördenUntätigkeitsklage: Sperrfrist-Timer (§ 75 VwGO / § 88 SGG)Ab wann ist eine Untätigkeitsklage zulässig? Rechtsweg, Art und Einlegungsdatum eingeben — der Timer zeigt die Sperrfrist (3 Monate § 75 VwGO bzw. 6/3 Monate § 88 SGG) mit Status und Countdown.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
FamilienrechtVerfahrenskostenhilfe-CheckScheidung, aber kein Geld für den Anwalt? Prüfen Sie die Voraussetzungen für staatliche Verfahrenskostenhilfe nach § 76 FamFG.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtVerhinderungspflege: Was zahlt die Pflegekasse, und bis wann muss der Antrag gestellt sein?Fällt die Pflegeperson aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege (§ 39 SGB XI). Die App rechnet die Obergrenze — Gemeinsamer Jahresbetrag oder, bei nahen Angehörigen, das Pflegegeld für zwei Monate —, zählt die acht Wochen und nennt die Frist für den Erstattungsantrag.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtVermögensfreibetrag beim Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld): § 12 SGB II je Person und Alter§ 12 Abs. 2 SGB II lässt je Person der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen nach Lebensalter frei: 5.000, ab dem Monat des 30. Geburtstags 10.000, ab dem 40. 12.500, ab dem 50. 20.000 Euro — und wer weniger hat, gibt den Rest an die anderen weiter. Diese App rechnet das je Person, samt Übertragung und Wohneigentum.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
VerbraucherrechtVersicherungs-Leistungsabwehr-Suite (Sach/Hausrat, Kfz-Kasko, BU, KTG & Rechtsschutz)Prüfen Sie spartenübergreifend Leistungskürzungen und Deckungsablehnungen der Versicherung: Unterversicherung (§ 75 VVG), Quotelung bei grober Fahrlässigkeit (§ 81 Abs. 2 VVG), Obliegenheitsverletzung ohne Belehrung (§ 28 Abs. 3, 4 VVG) und § 21 VVG Monatsfrist inklusive Gegenvorstellungs-Schreiben.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWann der Wohngeldbescheid unwirksam wird: Auszug, Ausschluss und zweckwidrige Verwendung nach § 28 WoGGAuszug, Tod, Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld) für ein Haushaltsmitglied oder Wohngeld nicht für die Miete verwendet: § 28 WoGG sagt, ab wann der Bescheid nicht mehr gilt. Die App nennt den Tag.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWiderspruch gegen einen Sozialbescheid erstellenJobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung: Bis wann muss der Widerspruch da sein, stoppt er die Kürzung — und wie lautet er? Die App rechnet die Frist, prüft die aufschiebende Wirkung und schreibt das Schreiben.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWiderspruchsfrist gegen Sozialbescheid berechnenBerechnen Sie die Frist für den Widerspruch gegen einen Bescheid von Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Versorgungsamt — mit der oft übersehenen Bekanntgabefiktion nach § 37 SGB X.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWohngeld beantragen: der formlose Antrag, der den Monat sichert (§ 22 WoGG)Der Wohngeld-Vordruck ist lang, der Monat läuft. Diese App schreibt den formlosen Antrag an Ihre Wohngeldstelle, sagt, ab welchem Monat er Wohngeld sichert, was bei einer Weiterleistung zu früh ist, und welche Nachweise zum Vordruck gehören.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWohngeld nach abgelehntem Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld): rückwirkender Beginn nach § 25 Abs. 3 und 4 WoGGWurde Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld) oder eine andere Leistung nach § 7 Abs. 1 WoGG abgelehnt, kann Wohngeld zurückwirken — wenn der Antrag bis zum Ende des Monats eingeht, der auf den Monat folgt, in dem Sie von der Ablehnung erfahren haben. Die App rechnet den letzten Tag und schreibt den Antrag.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWohngeld nach einem Todesfall: Wer muss zurückzahlen? § 30 WoGGWohngeld für die Zeit nach dem Tod muss zurück, wenn niemand aus dem Haushalt mehr in der Wohnung lebt — von der Bank, von Empfängern und Verfügenden, nicht vom Vermieter. Die App ordnet Ihre Rolle ein und nennt die Verjährung.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWohngeld und geänderte Verhältnisse: Antrag, Mitteilungspflicht und Neuentscheidung nach § 27 WoGGMehr Miete, weniger Einkommen, ein Kind mehr — oder das Gegenteil? § 27 WoGG sagt, wann Sie einen Antrag stellen können, wann Sie mitteilen müssen und wann die Behörde neu entscheidet. Die App prüft die Schwellen.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtWohngeld-Rechner: Habe ich Anspruch?Für Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld) „zu reich“, aber die Miete frisst das Einkommen? Prüfen Sie nach Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe, ob sich ein Wohngeldantrag lohnt — in Ruhe und ohne fremde Blicke.
Interaktiver RechnerRechner öffnen
SozialrechtZu wenig zum Leben, zu viel fürs Grundsicherungsgeld: liegen Sie im Kinderzuschlag-Korridor?Der Kinderzuschlag hat eine Untergrenze, und das überrascht die meisten: unter 900 Euro Einkommen (alleinerziehend 600) gibt es ihn nicht — dann ist Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld) der Weg. Nach oben endet er bei der Hilfebedürftigkeit, mit einer Brücke von 100 Euro. Und § 6a Abs. 1 S. 3 BKGG rechnet ein Wohngeld mit, das Sie vielleicht gar nicht beantragt haben.
Interaktiver RechnerRechner öffnen

auch als White-Label für Kanzleien

Anwälte für Schwerbehinderung
Alphabetisch · die Herkunft der Zuordnung steht je Eintrag

Anwälte nach Ort

Verzeichnis nach Stadtalle Städte ›

Häufige Rechtsfragen im Bereich Schwerbehinderung

Alle Fragen im FAQ ›

Welche Frist gilt für Widerspruch und Klage gegen einen Bescheid im Sozialrecht?

Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt ist nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGG binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Auch die Klage vor dem Sozialgericht ist gemäß § 87 Abs. 1 S. 1 SGG binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids zu erheben.

Fallen für Versicherte und Leistungsempfänger vor dem Sozialgericht Gerichtskosten an?

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist nach § 183 S. 1 SGG für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich der Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolger kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Damit werden von diesem Personenkreis keine Gerichtskosten erhoben.

Ab welchem Grad der Behinderung gilt ein Mensch als schwerbehindert?

Menschen sind nach § 2 Abs. 2 SGB IX im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. Personen mit einem Grad von wenigstens 30 und weniger als 50 können nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt werden.

Wann tritt beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ein?

Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 S. 1 SGB III). Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III insbesondere vor, wenn die Arbeitslosen das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben haben. Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt grundsätzlich zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 S. 1 SGB III).

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II?

Leistungen nach dem SGB II erhalten gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Hilfebedürftig ist nach § 9 Abs. 1 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann.

Rechtslexikon: Wichtige Begriffe im Schwerbehinderung

Zum Rechtslexikon ›