Verwaltungsakt

Verwaltungsakt

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Verwaltungsakt ist gemäß § 35 S. 1 VwVfg jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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