Insolvenzgeld
19/09/2006 22:06
Leistung der Agentur für Arbeit an den Arbeitnehmer, der nach Eintritt des Insolvenzereignisses noch für die vorausgehenden drei Monate offen stehende Ansprüche auf Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber hat. Voraussetzung ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, bzw. die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn der Antrag nicht gestellt worden ist und das Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.