Kindergeld
03/08/2008 11:49
Das Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 66 EStG). Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet. Eigene Einkünfte und Bezüge des volljährigen „Kindes“ können zum Verlust des Kindergeldanspruches führen.