Elternzeit

Elternzeit

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Gesetzlich normiert ist die Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), §§ 15, 16 BEEG. Es gewährt Arbeitnehmern einen Anspruch auf Elternzeit. Sie bestimmt, dass der Vater oder die Mutter die Möglichkeit haben, sich ihrem Kind zu widmen ohne den Beruf aufgeben zu müssen. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht in jedem Arbeitsverhältnis unabhängig von Befristungen oder geringfügiger Beschäftigung.

 

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