Rechtsbegriff · Redaktion
Arbeitsunfall
Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Streifler
aus der Kanzlei Streifler & Kollegen
Beitrag der Kanzlei

Hierunter versteht man ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, dass zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Der Arbeitsunfall muss sich infolge der ausgeübten Tätigkeit ereignet haben. Hierunter fällt auch die Zurücklegung des Arbeitsweges. Die Haftung des Arbeitgebers ist bei einem Arbeitsunfall auf Vorsatz beschränkt, der Arbeitnehmer hat jedoch Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kein amtlicher Text und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist das Gesetz oder die Entscheidung selbst.
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Arbeitsunfall, ra.de
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