Schwerbehindertenausweisverordnung - SchwbAwV | § 3 Weitere Merkzeichen

(1) Im Ausweis sind auf der Rückseite folgende Merkzeichen einzutragen:

1.aGwenn der schwerbehinderte Mensch außergewöhnlich gehbehindert im Sinne des § 229 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist,

2.Hwenn der schwerbehinderte Mensch hilflos im Sinne des § 33b des Einkommensteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften ist,

3.BIwenn der schwerbehinderte Mensch blind im Sinne des § 72 Abs. 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist,

4.GIwenn der schwerbehinderte Mensch gehörlos im Sinne des § 228 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist,

5.RFwenn der schwerbehinderte Mensch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt,

6.1. Kl.wenn der schwerbehinderte Mensch die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse erfüllt,
7.Gwenn der schwerbehinderte Mensch in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt im Sinne des § 229 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder entsprechender Vorschriften ist,
8.TBIwenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.

(2) Ist der schwerbehinderte Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson im Sinne des § 229 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch berechtigt, sind auf der Vorderseite des Ausweises das Merkzeichen „B“ und der Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ einzutragen.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Schwerbehindertenausweisverordnung - SchwbAwV | § 1 Gestaltung des Ausweises


(1) Der Ausweis im Sinne des § 152 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten un
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen


(1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 72 Blindenhilfe


(1) Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Auf die Blindenhilfe sind Leistungen bei häuslicher P

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle


(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 229 Persönliche Voraussetzungen


(1) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche

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47 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2015 - AN 6 K 14.00228

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der fest

Sozialgericht Augsburg Schlussurteil, 05. Sept. 2014 - S 8 SB 601/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger strebt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 an sowie die Merkzeichen „Gȁ

Sozialgericht Augsburg Urteil, 31. Juli 2014 - S 8 SB 301/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor 1. Unter Abänderung des Bescheids vom 20. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Mai 2013 wird der Beklagte verpflichtet, bei der Klägerin über den 24. März 2013 hinaus das Merkzeichen „G“ und ab 25.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Feb. 2018 - 6 C 48/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger macht geltend, als schwerbehinderter Mensch dürfe er nicht zu Rundfunkbeiträgen herangezogen werden. Er leidet an einer Gehbehinderu

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Juli 2017 - B 9 SB 15/17 B

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Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Februar 2017 wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Sept. 2016 - 2 S 2168/14

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. Oktober 2014 - 3 K 4897/13 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wen

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. März 2016 - S 18 SB 1110/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Änderung des Bescheides vom 03.01.2014 in der Fassung des "Abhilfebescheides" vom 07.05.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2014 bei dem Kläger ab dem 11.08.2015 die gesundheitlichen Vorau

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 SB 1/15 R

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Sozialgericht Aachen Urteil, 12. Jan. 2016 - S 12 SB 259/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraus

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Sept. 2015 - L 7 SB 48/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Umstritten ist im Verfahren des eins

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Sept. 2015 - 17 K 4115/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 1Tatbestand 2Der verstorbene Ehemann der Klägerin war unter der Teilnehmernummer 000 000 000 mit einem Radio und einem Fernsehgerät als Rundfunkteil

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 SB 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2014 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 BL 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. März 2014 aufgehoben und die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnbe

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 24. Juni 2015 - 1 O 218/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 4. Mai 2015 – 4 A 786/14 – geändert: Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. aus B-Stadt rückwirkend ab Klageerhebung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Juni 2015 - L 7 SB 12/14

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens aG (außerge

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 10. Juni 2015 - S 17 SB 3307/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen.II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Nachteilsausgleiches „H“ (Hi

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Apr. 2015 - L 7 SB 87/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der Voraussetzungen für das Merkzeichen "1. Kl." (Berechtigung zur Ben

Sozialgericht Aachen Urteil, 17. März 2015 - S 18 SB 665/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Feststellung der ge-sundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "H" (Hilfslosigkeit). 3Bei der

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Jan. 2015 - 1 K 671/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 18. Juli 2013 und der Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für not

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2014 - L 6 SB 4253/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. August 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist, ob bei der Kläger

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2014 - L 2 SB 15/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. März 2013 und der Bescheid des beklagten Landes vom 5. September 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27. Dezember 2011 abgeändert un

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 03. Dez. 2014 - L 7 SB 69/09

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stendal vom 12. August 2009 sowie der Bescheid des Beklagten vom 8. November 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Oktober 2008 werden abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, b

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Okt. 2014 - 3 K 4897/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger wehrt sich gegen seine Rundfunkbeitragspflicht.2 Er war seit den siebziger Jahren als Rundfunkteilnehmer mit der Numme

Sozialgericht Aachen Urteil, 19. Aug. 2014 - S 12 SB 1088/12

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten sind die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens

Sozialgericht Aachen Urteil, 29. Apr. 2014 - S 12 SB 755/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens aG streitig. 3Der Beklagte stellte mit Bescheid

Sozialgericht Aachen Urteil, 29. Apr. 2014 - S 12 SB 1155/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens

Sozialgericht Aachen Urteil, 15. Apr. 2014 - S 18 SB 564/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen, soweit sie über den in der öffentlichen Sitzung vom 00.00.0000 geschlossenen Teilvergleich hinausgeht. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach zu 3/7. 1Tatbestand: 2Der Kläger be

Sozialgericht Aachen Urteil, 15. Apr. 2014 - S 18 SB 465/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen, soweit sie über den in der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2014 geschlossenen Teilvergleich hinausgeht. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach zu 3/7. 1Tatbestand: 2Der Kläger be

Sozialgericht Aachen Urteil, 11. März 2014 - S 12 SB 240/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Merkzeichen B und aG streitig. 3Der Beklagte stellte mit Besc

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Juli 2013 - L 7 SB 17/10

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Entzugs des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Ge

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Juli 2013 - L 7 SB 52/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Umstritten ist, ob bei der Klägerin die gesundheitlichen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. März 2013 - L 7 SB 58/08

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 9. Juni 2008 wird insoweit aufgehoben, als bei dem Kläger die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens H sowie einer dauernden Einbuße der körperlichen Bewegbarkeit f

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Feb. 2013 - L 7 SB 13/09

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist das Merkzeichen Bl (blind) streitig. 2 Die am ... 1950 geborene Klägerin (damals w

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 15. Feb. 2013 - S 1 SB 1094/12

bei uns veröffentlicht am 15.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten - noch um die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) im Sinne des Sozialgesetzbuches - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Me

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Jan. 2013 - B 9 SB 90/12 B

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. September 2012 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 08. Nov. 2012 - S 1 SB 977/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung des Nachteilsausgleichs „aG“ (auß

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 25. Sept. 2012 - L 7 SB 29/10

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für d

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 30. März 2012 - 3 A 242/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2012

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. Juni 2010 - 3 K 641/09 - wird zurückgewiesen.Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Gr

Bundessozialgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - B 9 SB 2/11 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 13. April 2010 aufgehoben, soweit es die Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeiche

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 27. Apr. 2011 - S 24 SB 2757/09

bei uns veröffentlicht am 27.04.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt vom Beklagten im Rahmen des Nachteilsausgleichs nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Feststellung der gesundh

Sozialgericht Stuttgart Entscheidung, 30. Juni 2010 - S 24 SB 1531/08

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten im Rahmen des Nachteilsausgleichs nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Zuerkennung des Merkzeichen

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 13. Apr. 2010 - L 2 SB 58/08

bei uns veröffentlicht am 13.04.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 17. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 09. Feb. 2010 - 3 A 461/08

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.11.2008 - 3 K 616/08 - wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Juli 2009 - 2 S 507/09

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2008 - 2 K 1284/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Berufungsverfahrens.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juni 2007 - L 8 SB 1421/06

bei uns veröffentlicht am 15.06.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 8. Februar 2006 sowie der Bescheid des Beklagten vom 2. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. November 2004 aufgehoben, s

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 27. März 2007 - S 6 SB 3212/06

bei uns veröffentlicht am 27.03.2007

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 6. Dezember 2005 in der Gestalt des teilweisen Widerspruchsbescheids vom 24. April 2006 verurteilt, dem Kläger im Rahmen des Nachteilsausgleichs das Merkzeichen „aG“ zuzuerkenne

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. März 2005 - 3 K 3481/04

bei uns veröffentlicht am 21.03.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen einen Hundesteuerbescheid der Beklagten für das Jahr 2004. 2  Der Kläger hält ein

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(1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2...
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(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines...
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