Zivilprozessordnung - ZPO | § 167 Rückwirkung der Zustellung

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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14/09/2017 09:19

Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat fehlerhafte Informationen übermittelt werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
24/08/2017 17:39

Unterschreibt ein Vertreter einen Vertrag für eine Vertretungspartei, muss das Vertretungsverhältnis in der Vertragsurkunde deutlich zum Ausdruck kommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
17/08/2017 15:05

Ein Autofahrer, der unerlaubt und unter Drogen ein Auto führt, macht sich zum einen strafbar und muss zum anderen auch selbst für den Schaden aufkommen.
Subjectsandere
06/12/2016 11:25

Der Verwalter ist nach dem Wohnungseigentümergesetz verpflichtet, die zu zahlenden Wohngelder einzuziehen.
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(1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,1.ab welchem Zeit
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Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die sonstigen Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben unberührt. Diese Wirkungen sowie alle Wirkungen, die durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts an die Anstellung, Mitteilung oder gerichtliche Anm
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(1) Die Verjährung wird gehemmt durch1.die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,1a.die Erhebung einer Musterfeststellungsklage für einen
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published on 10/11/2022 13:17

LANDGERICHT BERLIN Az.: 60 s 4/21 11 C 31/21 AG Köpenick   In dem Rechtsstreit ….. Berlin - Kläger und Berufungskläger - Prozessbevollmächtjgter: Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, Obere Karlsstraße 15, 34117 Ka
published on 29/04/2022 11:50

Der Kläger nimmt vorliegend das Land Niedersachsen wegen unangemessener Verfahrensdauer betreffend neun geführter Verfahren vor dem Landgericht Göttingen auf Entschädigung in Anspruch. Die entstandenen Nachteile eines überlan
published on 17/02/2021 14:05

Ein Mieter macht Schadens- und Erstattungsansprüche in Höhe von 27.069,54 Euro geltend: Im Zuge von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten sollen sowohl Schäden an seinem Inventar als auch an den von ihm bewohnten Wohnungen und K
published on 23/01/2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 94/19 Verkündet am: 23. Januar 2020 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:230120BIXZR94.19.0 Der IX. Zivilsenat des Bun
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